Diplome und Dokumente
Hier findest du Informationen zu den Dokumenten, die du brauchst, um an eine Hochschule zugelassen zu werden.
Du findest auch Tipps, wie du Dokumente richtig einreichst und was du machen kannst, wenn du deine Diplome und Zeugnisse nicht mehr hast und sie auch nicht mehr besorgen kannst.
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Welche Diplome und Dokumente brauche ich, um zu studieren?
In der Schweiz ist jede Hochschule selbst verantwortlich für die Zulassung und damit für die Beurteilung der Diplome für die Zulassung.
Normalerweise brauchst du alle Dokumente, die deine letzten Abschlüsse belegen (Diplome, Zeugnisse, manchmal: Beschreibungen der besuchten Lehrveranstaltungen). Beim Abschluss auf Sekundarstufe II wird von manchen Hochschulen ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt. Je nachdem, welchen Abschluss du anstrebst, können unterschiedliche Dokumente nötig sein:
Bachelor (Universität und ETH)
Um in der Schweiz studieren zu können, brauchst du einen Maturabschluss oder ein entsprechendes ausländisches Reifezeugnis.
Ein ausländisches Reifezeugnis muss für eine Anerkennung in der Schweiz folgende Kriterien erfüllen:
• ungefähr gleichwertig sein wie eine schweizerische gymnasiale Matura
• die Fächerauswahl muss allgemeinbildend seinNebst dem Reifezeugnis werden je nach Herkunftsland noch weitere Dokumente verlangt. Auf dieser Länderliste von swissuniversities findest du heraus, welche Reifezeugnisse akzeptiert werden und welche Bedingungen du für einen Bachelorzugang erfüllen musst.
Master (Universität und ETH)
Für die Zulassung zum Masterstudium brauchst du ein wissenschaftliches Bachelordiplom von einer staatlich anerkannten Universität.
Damit die Zulassungsdienste dein Bachelordiplom einfacher beurteilen können, kann es helfen, wenn du auch eine Liste der Leistungen mitbringst, die du im Bachelor erbracht hast, mit Beschrieben zum Inhalt der einzelnen Veranstaltungen.
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Zulassungsprozess: Wie reiche ich meine Dokumente ein?
Damit ein Diplom oder Zeugnis von einer Hochschule beurteilt werden kann, brauchst du eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments. Wenn das Originaldokument nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch geschrieben ist, dann musst du gleichzeitig mit der beglaubigten Kopie auch eine offizielle Übersetzung des Dokuments einreichen.
Dokumente aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn alle Kopienn beglaubigt sind – auch die Kopien der Übersetzungen. Manche Hochschulen fordern, dass die Übersetzung und die beglaubigte Kopie miteinander verbunden sind. Informiere das Übersetzungsbüro darüber.
Schicke nie die Originale von deinen Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse. Originaldokumente können im Falle einer Zulassung zur Hochschule später von dir angefordert werden.
Damit deine Zeugnisse beurteilt werden können, hilft es, wenn du eine offizielle Notenskala oder eine Notenumrechnungstabelle deiner alten Universität beilegst.
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Was ist eine beglaubigte Kopie und wer kann diese ausstellen?
Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie, die von einer offiziellen Stelle gemacht wird, und die versichert, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Um eine beglaubigte Kopie zu machen, brauchst du unbedingt das Originaldokument: Kopien von Kopien können nicht beglaubigt werden. Dein Originaldokument (z.B. dein Diplom, Diploma Supplement) wird kopiert und mit Stempel und Unterschrift versehen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt oder die Echtheit des unterzeichneten Dokumentes aus.
Eine beglaubigte Kopie kannst du bei einer schweizerischen Amtsstelle (z.B. Staatskanzlei) oder einem Schweizer Notar oder einer Schweizer Notarin beantragen. An manchen Hochschulen können die Zulassungsdienste beglaubigte Kopien deiner Diplome ausstellen.
In deinem Bewerbungsdossier musst du dann das Original der beglaubigten Kopie einreichen. Eine Kopie der beglaubigten Kopie ist nicht gültig.
Eine beglaubigte Kopie kostet zwischen 10-25 CHF, pro zusätzliche Seite werden 3-5 CHF verrechnet.
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Was ist eine offizielle Übersetzung?
Eine „offizielle Übersetzung“ ist eine Übersetzung, die durch ein offizielles Übersetzungsbüro gemacht wird. Das Übersetzungsbüro bestätigt mit seinem Stempel, dass die Übersetzung mit dem Text vom Originaldokument übereinstimmt. Die beiden Dokumente werden dazu oft zusammengeheftet.
Übersetzungen, die im Ausland gemacht wurden, werden nicht immer anerkannt. Informiere dich darüber bei den Zulassungsdiensten.
Eingereicht werden muss eine beglaubigte Kopie der offiziellen Übersetzung. In manchen Fällen kann auch die Originalübersetzung gefordert werden.
Eine offizielle Übersetzung kann ab einer Seite um die 150-250 CHF kosten. Pro weitere Seite kommen zusätzliche Kosten dazu.
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Wie muss ich die Dokumente einreichen?
Die meisten Hochschulen haben ein elektronisches Zulassungsverfahren, wo du dich online einschreiben kannst und viele Dokumente als Scans einreichen musst. In der Regel müssen aber mindestens die Kopien und Übersetzungen von Zeugnissen an einem Punkt im Zulassungsprozess physisch per Post eingeschickt werden.
Informationen dazu findest du auf der Webseite der Zulassungsstellen der Hochschulen.
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Was ist eine beglaubigte Kopie und wer kann diese ausstellen?
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Welche anderen Dokumente können von mir verlangt werden?
Informiere dich über die erforderlichen Dokumente bei deiner Hochschule. Viele Hochschulen stellen auf ihren Webseiten Checklisten zur Verfügung.
Mögliche Dokumente sind nebst deinen Diplomen und Zeugnissen:
- Passfoto
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Eine Notenumrechnungstabelle
- Gesuch um Einstufung in den Masterstudiengang
- Beschriebe der besuchten Lehrveranstaltungen (v.a. im Master)
- Kopie deines Pass oder Personalausweis
- Kopie deiner Aufenthaltsbewilligung
In manchen Studiengängen kann für den Zugang zum Masterstudium auch eine Zusammenfassung deiner Bachelorarbeit gefordert werden.
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Was muss in einem Gesuch um Einstufung in den Master oder einem Motivationsschreiben stehen?
Ein Gesuch um Einstufung in den Master/Motivationsschreiben muss deinen Namen, Vornamen, deine vollständige Adresse, eine E-Mail-Adresse und das aktuelle Datum enthalten. Es braucht zudem deine Unterschrift und idealerweise eine Telefonnummer.
Du solltest erklären, was du möchtest. Zum Beispiel: „Hiermit ersuche ich um eine Einstufung in den Master XXY“ oder „Hiermit ersuche ich um Zulassung zum Studium der XXY“.
Du kannst hier auch kurz deine Motivation für das Studium beschreiben und eine Erklärung zu fehlenden Dokumenten anbringen. Das Motivationsschreiben sollte nicht länger sein als 1- 1.5 Seiten.
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Du hast schon ein Diplom und möchtest damit arbeiten (nicht studieren)?
Dann bist du hier nicht auf der richtigen Seite.
Für die Ausübung reglementierter beruflicher Tätigkeiten wird ein offiziell anerkannter Ausbildungsabschluss benötigt. Welche Behörde für die offizielle Anerkennung des Diploms zuständig ist, hängt von Vorbildung oder gewähltem Berufsfeld ab.
Für Stellensuchende mit einem ausländischen Hochschuldiplom in einem nicht-reglementierten Beruf stellt Swiss ENIC Anerkennungsempfehlungen aus.
Weitere hilfreiche Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen finden sich bei anerkennung.swiss.
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Meine Dokumente sind im Heimatland / sind verloren
Wenn du bereist einen Hochschulabschluss hast, aber dafür keine Dokumente vorweisen kannst, dann kannst du eine Diplomerläuterung von Swiss ENIC beantragen. Dies ist jedoch nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. Die Diplomerläuterung beschreibt deine Hochschulbildung und zeigt auf, wie Swiss ENIC diesen Hochschulabschluss einstufen würde, wenn die erforderlichen Dokumente vorhanden wären. Diese Erläuterung kann helfen, deinen Abschluss für die Zulassungsdienste, für Weiterbildungszwecke oder bei der Stellensuche verständlich zu machen.
Du musst das Fehlen deiner Dokumente gut begründen können und erklären, warum du die Dokumente nicht hast und auch nicht in absehbarer Zeit besorgen kannst. Hier findest du Informationen dazu, wie du eine Diplomerläuterung beantragen kannst.
Eine ähnliche Funktion wie die Diplomerläuterung hat die Eidesstattliche Erklärung. Diese dient als Ersatz für fehlende Dokumente. Wenn du glaubhaft erklären kannst, dass du die notwendigen Dokumente, die deine Vorbildung belegen, nicht besorgen kannst, ermöglichen viele Hochschulen eine Zulassung über eine eidesstattliche Erklärung. Erkundige dich direkt bei den Zulassungsdiensten, ob diese Möglichkeit existiert. Online lassen sich auf den Seiten der Hochschulen keine Informationen dazu finden. Es gibt kein Recht auf diese Erklärung. Er wird nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn klar belegt ist, dass eine Person ihre Vorbildung nicht anders nachweisen kann.