Für viele Geflüchtete ist die Finanzierung des Studiums eine der grössten Herausforderungen. Diese Informationen geben einen Überblick zu den Kosten eines Studiums, der Erstellung eines Budgets und Finanzierungsmöglichkeiten.

  • Vorbereitung und Anmeldung auf ein Studium

    Je nach persönlicher Situation sind die Kosten sehr verschieden. Folgende Auslagen können bei der Vorbereitung oder der Anmeldung für ein Studium anfallen:

    • Sprachkurs: Es gibt verschiedenste Angebote. Intensivsprachkurse, um ein höheres Sprachniveau zu erreichen, sind meist teuer. In der Regel musst du mit Kosten von 1’000-2’000 CHF rechnen. Kläre unbedingt mit der Sozialhilfe ab, welche Angebote übernommen werden können und vergleiche verschiedene Kursmöglichkeiten.

     

    • Sprachzertifikat: Mit Kosten um die 200-420 CHF für den Test muss gerechnet werden. Einige Hochschulen bieten eigene Sprachprüfungen an, die etwas günstiger sind.

     

    • Dokumente für die Anmeldung: Oft verlangen Hochschulen für die Anmeldung beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen. Eine beglaubigte Kopie bestätigt durch einen offiziellen Stempel, dass die Kopie dem Original entspricht. Eine solche Kopie kostet zwischen 10-25 CHF, pro zusätzliche Seite werden 3-5 CHF verrechnet. Beglaubigte Übersetzungen werden auch oft verlangt. Eine offizielle Übersetzung mit notarieller Beglaubigung aus einer nicht-europäischen Sprache kann ab einer Seite um die 150-250 CHF kosten. Pro weitere Seite kommen zusätzliche Kosten dazu. Für die Übersetzung kann eine Offerte beim Übersetzungsbüro angefragt werden.

     

    • ECUS-Prüfung: Die Deutsche Gesamtprüfung kostet 1’050 CHF, die Französische Gesamtprüfung kostet 870 CHF. Wenn du dich im Rahmen eines Kurses vorbereiten möchtest, gibt es verschiedene Angebot. Für die deutsche Prüfung bietet beispielsweise AKAD eine Vorbereitung im Selbststudium (bis ca. 9’000 CHF bei allen Modulen). Für die französische Prüfung bietet beispielsweise die Ecole de Préparation et Soutien Universitaire Präsenzkurse für CHF 7’700 oder die PrEP in Lausanne Kurse für CHF 9’900 (inkl. Prüfungsgebühren).

     

  • Kosten während dem Studium

    Je nachdem, ob du bei deinen Eltern lebst, selbst bereits Familie hast und an welche Hochschule du gehst, kostet ein Studium unterschiedlich viel. Im Durchschnitt muss für eine Einzelperson mit 2’000 CHF bis 3’000 CHF pro Monat gerechnet werden.

    Dies besteht aus folgenden Kosten:

    • Lebensunterhaltskosten: Die Lebensunterhaltskosten setzen sich aus Wohnkosten und allen weiteren Ausgaben für Essen und den täglichen Gebrauch zusammen. Vor alem die Wohnungskosten können sehr hoch sein. Du kannst diese Kosten reduzieren, indem du, wenn möglich, in einer WG wohnst oder eine Wohnung ausserhalb der Stadt suchst. In manchen Städten gibt es billigere Zimmer für Studierende. Erkundige dich dazu am besten bei der Studierendenschaft deiner Hochschule.

     

    • Studiengebühren: Die Gebühren werden pro Semester erhoben, du bezahlst den Betrag also zweimal im Jahr. Die Studiengebühren müssen in der Regel vor Semesterbeginn bezahlt werden. Nach deiner Zulassung wird dir eine Rechnung zugeschickt, die du vor Anfang des Studiums bezahlen musst. Die Semestergebühren an den verschiedenen Hochschulen sind unterschiedliche hoch. Zudem gibt es Hochschulen, an welchen Studierende mit ausländischen Vordiplomen höhere Gebühren bezahlen. Swissuniversities bietet eine Übersicht zur Höhe der Gebühren. Bei einigen Hochschulen besteht für Studierende in finanziell schwierigen Situationen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren zustellen. Auch gibt es bei einigen Hochschulen einen Sozialfonds, der Studiengebühren übernehmen kann. Informiere dich darüber bei deiner Hochschule.

     

    • Studienmaterial (Laptop, Bücher, etc.): An einigen Hochschulen gibt es Projekte, die gebrauchte Laptops für wenig Geld zur Verfügung stellen. Oft gibt es auch Angebote, bei denen du als Student*in einen günstigeren Laptop kaufen kannst. Bücher können häufig gebraucht von älteren Studierenden gekauft werden. Suche online, auf dem schwarzen Brett deiner Hochschule oder frage in der Hochschulbücherei oder bei der Fachschaft nach. Solltest du diese Kosten nicht bezahlen können, erkundige dich nach einem Sozialfonds an deiner Hochschule oder wende dich an Stiftungen.

     

    • Reisekosten: Auf sbb.ch kannst du die verschiedenen Tickets und Abonnemente vergleichen und schauen, welche Möglichkeit die billigste ist (Einzelne Fahrkarte, Streckenabo, Halbtax Plus, GA,…). Auch hier kann dich allenfalls ein Sozialfonds deiner Hochschule oder eine Stiftung unterstützen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, kannst du oft von günstigeren Jugendpreisen profitieren.

     

    • Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wenn du Sozialhilfe beziehst, bist du in der Regel über die Sozialhilfe versichert. Falls nicht, musst du selber eine Krankenkasse suchen und bezahlen. Hier kannst du die Angebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Für Personen mit geringem Einkommen besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligungen. Diese kannst du bei der Ausgleichskasse deines Kantons beantragen. Hier findest du weitere Informationen zu Krankenkassen und Links zur Prämienverbilligung.
  • Budget erstellen

    Ein Budget gibt eine Übersicht über das Geld, das dir zur Verfügung steht und die Kosten, die jeden Monat bezahlt werden müssen. Die Budgetberatung bietet Informationen und Formulare, um dein eigenes Budget zu erstellen. Auch die Universität Basel hat eine Anleitung zur Erstellung eines Budgets veröffentlicht. Du findest auch Richtwerte und Musterbudgets speziell für Studierende. Auch andere Seiten wie die Berufsberatung.ch oder Informationen von Banken wie der Raiffeisen können helfen, die Kosten des Studiums einzuschätzen und ein Budget zu erstellen.

  • Finanzierungsmöglichkeiten
    • Sozialhilfe

      Die Sozialhilfe funktioniert subsidiär. Das heisst, sie bezahlt nur dann, wenn eine Person keine andere Möglichkeit hat, ihren Lebensunterhalt zu decken. Dabei wird der Grundbedarf übernommen, welcher einen bescheidenen Lebensstil ermöglicht.

      Die Sozialhilfe ist kantonal geregelt. Das heisst, je nach Kanton (teils je nach Gemeinde) ist die Unterstützung anders. Viele Kantone orientieren sich an den SKOS-Richtlinien. Diese sind aber nicht verbindlich. Was die Sozialhilfe bezahlt, hängt auch von deinem Aufenthaltsstatus ab. Personen mit Status N, F vorläufig aufgenommene Ausländer*innen und S erhalten Asylsozialhilfe. Diese ist ca. 30% tiefer als die reguläre Sozialhilfe. Anerkannte Geflüchtete (Status F und B) erhalten Flüchtlingssozialhilfe. Für diese gelten dieselben Ansätze wie für Schweizer Sozialhilfebeziehende.

      Grundsätzlich unterstützt die Sozialhilfe ein Hochschulstudium nicht. Die Sozialhilfe gibt meistens einem raschen Einstieg in den Arbeitsmarkt Priorität. Es gibt jedoch Ausnahmen, wo die Sozialhilfe die Lebensunterhaltskosten während dem Studium übernimmt. Oft werden aber die studienrelevanten Kosten (Studiengebühren, Materialkosten, etc.) nicht von der Sozialhilfe bezahlt, da diese Kosten den Grundbedarf übersteigen. In einigen Kantonen werden Teile dieser Kosten über die Integrationspauschale finanziert. Erkundige dich direkt bei deiner/m Sozialarbeiter*in über die Nutzungsmöglichkeit der Integrationspauschale.

      Wenn du ein Studium antreten möchtest, ist es wichtig, dies mit deiner/m Sozialarbeiter*in zu besprechen. Dafür ist es wichtig, dass du dir zu folgenden Fragen im Vorfeld Gedanken machst:

      • Was möchtest du studieren und mit welchem Ziel? Was sind deine beruflichen Möglichkeiten nach Abschluss?
      • Erfüllst du die Zulassungsbedingungen bereits oder was fehlt dir noch dafür? Kann die Berufsberatung dein Potenzial für ein Hochschulstudium bestätigen?
      • Was kostet das Studium und wie könnten diese Kosten gedeckt werden?

       

      Wichtig ist, dass du Folgendes mit deiner/m Sozialarbeiter*in abklärst:

      • Wirst du von der Sozialhilfe weiter unterstützt, wenn du studierst?
      • Welche Kosten werden übernommen?
      • Kann dich dein*e Sozialarbeiter*in beim Einreichen eines Stipendiengesuchs beim Kanton und/oder bei einer Förderstiftung unterstützen? Wie würde die Sozialhilfe ein solches Stipendium verrechnen?
    • Kantonale Stipendien

      Jeder Kanton hat eine Stipendienstelle. Diese vergibt Stipendien für Erstausbildungen, wenn eine Person oder ihre Eltern zu wenig Geld für eine Ausbildung haben. Dafür ist jeweils der Wohnkanton zuständig. Auf dieser Seite findest du die Kontaktangaben zu den jeweiligen kantonalen Stipendienstellen.

      Wer ist stipendienberechtigt?

      Ob du stipendienberechtigt bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

      • Aufenthaltsstatus: Anerkannte Flüchtlinge mit Status B und F sowie staatenlose Personen sind schweizweit stipendienberechtigt. Vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Status F ohne Asylstatus) und Personen mit Schutzstatus S haben nur in einzelnen Kantonen Zugang zu Stipendien. Asylsuchende (Status N) sind in der Regel in keinen Kantonen stipendienberechtigt.
      • Alter: Viele Kantone haben eine Altersgrenze. Die tiefst Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Das ist aber unterschiedlich.
      • Vorbildung: Zweitausbildungen sind in der Regel nicht stipendienberechtigend, insbesondere wenn der Abschluss der ersten Ausbildung in der Schweiz anerkannt ist. Inwiefern aber eine Erstausbildung aus dem Ausland berücksichtigt wird, kommt auf den Kanton und die vorliegende Ausbildung an.
      • Einkommen & Vermögen: Du musst nachweisen können, dass weder du noch deine Eltern (falls sie in der Schweiz leben) genügend Geld haben, um deine Ausbildung zu finanzieren. Dieser Nachweis erfolgt meist durch die Steuerverfügung.

       

      Eine Übersicht zu wichtigen Kriterien in den einzelnen Kantonen findest du hier.

      Höhe der Unterstützung

      Kantonale Stipendien gelten als Ausbildungsbeiträge. Das heisst, sie sind in der Regel nicht Lebenskosten deckend und du brauchst weitere finanzielle Mittel für dein Studium. Auch unterscheiden sich die Beträge je nach Kanton.

      Wenn du Sozialhilfe bekommst, muss dein Stipendienantrag in Absprache mit deiner/m Sozialarbeiter*in eingereicht werden. Oft wird das Stipendium an die Sozialhilfe ausbezahlt. Die Sozialhilfe verrechnet dir das Stipendium als Einkommen und reduziert entsprechend ihre finanzielle Unterstützung an dich.

      Wenn du ein Stipendium hast und daneben arbeitest und „zu viel“ verdienst, kannst du dein Anrecht auf das Stipendium verlieren. Informiere dich deshalb bei deiner Stipendienstelle, wie viel du im Monat verdienen darfst, ohne dass du das Stipendium verlierst oder Abzüge gemacht werden.

      Vorgehen bei der Gesuchstellung

      Jede Stipendienstelle hat eigene Abläufe. Das heisst, jeder Kanton hat eigene Formulare und gibt andere Fristen vor. Erkundige dich daher direkt bei der Stipendienstelle deines Wohnkantons.

      Meist brauchst du eine Immatrikulationsbestätigung oder einen Studienplatznachweis von der Hochschule, um überhaupt ein Stipendiengesuch einreichen zu können. Oft kann es mehrere Monate dauern, bis ein Gesuch geprüft wird und dir der Entscheid mitgeteilt wird.

    • Darlehen

      Ein Darlehen ist eine Geldsumme, die geliehen wird und dann meist mit Zins zurückbezahlt werden muss. Dadurch entstehen Schulden, die am Ende des Studiums zurückbezahlt werden müssen.

      Nach dem Studium werden die Zinsen verrechnet. Es gibt ganz unterschiedliche Darlehen mit ganz unterschiedlicher Verzinsung. Oft beträgt ein Zins zwischen 4 bis 10%. Auch Stipendienämter vergeben manchmal Darlehen, insbesondere an ältere Studierende. Dabei werden die Darlehen meist zu tiefen Zinsen oder gar zinsfrei vergeben. Auch gewisse Stiftungen wir beispielsweise EDUCA SWISS vergeben Bildungsdarlehen zu tiefen Zinsen.

    • Nebenjob

      Durch einen Nebenjob kannst du dir mindestens einen Teil des Studiums selbst finanzieren. Wer aber neben dem Studium arbeitet, verlängert oft die Studienzeit. Je nachdem, was du arbeitest, kann Arbeitserfahrung jedoch von Vorteil für die Stellensuche nach dem Studium sein.

      Je nach Stelle ist es möglich, während dem Semester Teilzeit zu arbeiten, oder in der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit. Während dem Semester ist es in vielen Studienrichtungen möglich, 20% zu arbeiten, also einen Tag pro Woche. Je mehr obligatorische Lehrveranstaltungen dein Studium hat, desto schwieriger ist es mit dem Nebenjob. Ideal ist, wenn der Job zeitlich flexibel ist.

      Wenn du ein kantonales Stipendium erhalten hast, empfiehlt es sich abzuklären, wie viel du zusätzlich verdienen darfst. Denn ab einem gewissen Einkommen musst du das Stipendium zurückzahlen. Auch wenn du Sozialhilfe beziehst, wird dir dein Einkommen verrechnet und von der erhaltenen Sozialhilfe abgezogen. Dabei wird dir jedoch ein Einkommensfreibetrag erlassen. Dieser liegt bei CHF 200-700, je nach Pensum und Einkommen.

      Arbeitsbewilligung

      Je nach Status besteht eine Bewilligungspflicht (N und S) respektive eine Meldepflicht (F und B). Informiere dich vor dem Bewerbungsgespräch, damit du, wenn nötig, deinem/r potenziellen Arbeitgeber*in Auskunft geben kannst. Relevante Informationen findest du u.a. in dieser Übersicht der schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.

      Der Stundenlohn für Student*innenjobs liegt oft zwischen 17.- und 25.- Franken. Viele der besser bezahlten Jobs setzen gute Sprachkenntnisse in einer der Landessprachen voraus (Bsp. Nachhilfe oder Büroarbeit).

      Stellensuche

      Die meisten Hochschulen haben eine Plattform für offene Stellen. Weitere Stellenangebote findest du auf Seiten wie diesen:

      • students.ch: Seite mit Job- und Praktika-Rubrik für Studierende
      • studentenjobs.ch: Stellenvermittlung für Studierende und Absolvent*innen
      • semestra.ch: Portal für Studierende mit Job-Rubrik
    • Förderstiftungen

      Neben den kantonalen Stipendien und Gemeindebeiträgen vergeben auch Förderstiftungen Stipendien oder Unterstützung bei konkreten, ausbildungsrelevanten Kosten. Bei der Übernahme von direkten Kosten wollen die Förderstiftungen das Geld oft an den Rechnungssteller (also zum Beispiel die Hochschule) überweisen und so direkt die offene Rechnung bezahlen.

      Private Stiftungen unterstützen oft bestimmte Gruppen von Leuten. Beispielsweise Personen aus einer bestimmten Region und Fachrichtung oder Studierende, die sehr gute Leistungen vorweisen können.

      Perspektiven – Studium hat eine Übersicht von Förderstiftungen zusammengestellt. Das erste Blatt des Dokumentes zeigt nationale Stiftungen an, das Blatt auf der zweiten Registerkarte regionale. Die Informationen darin wurden direkt von den Beschrieben der Stiftungen übernommen. Überprüfe, ob deine Situation den Anforderungen der Stiftung entspricht. Auf dieser Liste sind viele, aber nicht alle verfügbaren Stiftungen dargestellt. Weitere Stiftungen kannst du im Stiftungsverzeichnis des Bundes, bei Fundraiso oder auch StiftungSchweiz recherchieren.

      Wenn du Sozialhilfe beziehst, kläre mit deiner/em Sozialarbeiter*in ab, welche Kosten von einer Stiftung übernommen werden dürfen, ohne dass dies zu Kürzungen führt. In der Regel unterstützen Förderstiftungen subsidiär, das heisst nur dann, wenn diese Kosten nicht von Stipendien, Sozialhilfe oder anderen Quellen übernommen werden können. Dies bedeutet auch, dass für eine Förderstiftung der Unterstützungsbetrag nicht von deinem Sozialhilfebudget abgezogen werden sollte. Dies ist am ehesten bei direkten Kostenübernahmen, wie zum Beispiel der Bezahlung der Semestergebühren, möglich.

    • Crowdfunding

      Über Crowdfunding besteht die Möglichkeit, Spenden von verschiedenen Privatpersonen zu erhalten. Dabei ist es wichtig, dein Ausbildungsprojekt gut präsentieren zu können. Dazu eignet sich oft ein Video. Es gibt enorm viele Projekte, welche auf Crowdfunding Plattformen präsentiert werden. Daher ist es wichtig, potenzielle Spender*innen von deiner Idee und deiner Motivation überzeugen zu können. Es gibt verschiedenste Crowdfunding Plattformen, beispielsweise gofundme, crowdify oder wemakeit.

      Ein Crowdfunding eignet sich jedoch nicht, wenn du Sozialhilfe erhältst. Denn diese Spenden sowie sämtliche finanzielle Unterstützung, die du erhältst, müssen zwingend der Sozialhilfe gemeldet werden. Da die Spenden nicht klar zweckgebunden sind, werden sie in den meisten Fällen von der Sozialhilfe abgezogen.

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