Die AHV-Nummer ist deine persönliche Nummer bei der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV.

  • Anerkannte Flüchtlinge (Status B) und Staatenlose: sind wie Schweizer ab dem 20. Lebensjahr oder ab Erwerbstätigkeit automatisch bei der AHV versichert.
  • Vorläufig Aufgenommene (Status F) und Asylsuchende (Status N): erhalten zwar eine AHV-Nummer, sind aber nur beitragspflichtig, wenn sie erwerbstätig sind.

 

Die Versichertennummer steht auf der Krankenversicherungskarte und auf dem persönlichen Versicherungsausweis AHV/IV.

Wenn du versichert bist, aber weder eine Krankenversicherungskarte noch einen Versicherungsausweis AHV/IV besitzt, wende dich an deine Ausgleichskasse, um eine Versicherungskarte zu erhalten. 

Generelle Informationen zur AHV/IV bietet ch.ch. Spezifische Infos für anerkannte Flüchtlinge und staatenlose findest du hier.