Perspektiven – Studium bereitet laufend aktuelle Informationen für Fachpersonen auf. Diese erhalten Sie durch unsere Infomailings, den unten aufgeführten Grundlagen über das Asylsystem und die Integrationspraxis oder indem Sie uns auf LinkedIn folgen.  

  • Infomailings

    Das Projekt Perspektiven – Studium verschickt zwei bis drei Mal pro Jahr ein Mailing mit Informationen zu den Entwicklungen aus dem Bereich des Hochschulzugangs für Geflüchtete. Interessierte können sich über dieses Formular auf unsere Verteilerliste setzen lassen. 

    Die letzten Infomailings sind hier aufgeführt: 

  • Grundlagenwissen: Asylsystem und Integration
    Die folgenden Kapitel geben einen Überblick über relevante Themen in den Bereichen Asyl, Integration und Bildung und zeigen auf, welche Aspekte daraus für die Begleitung qualifizierter, studieninteressierter Geflüchteter von besonderer Bedeutung sind.
    • Das Schweizer Asylsystem – ein kurzer Überblick

      Wer in der Schweiz Schutz vor Verfolgung sucht, durchläuft grundsätzlich ein Asylverfahren. Zuständig für die Prüfung der Asylgesuche und wichtige Entscheide im Asylbereich ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Je nach Ausgang des Verfahrens und Art des Schutzes erhalten Personen unterschiedliche Aufenthaltsstatus. Diese unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Aufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Sozialleistungen, Familiennachzug und Wohnsitz. 

      Für die Begleitung ist es wichtig zu wissen, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat und welche rechtlichen und sozialstaatlichen Rahmenbedingungen damit verbunden sind. Die konkreten Möglichkeiten können zudem je nach Kanton und persönlicher Situation unterschiedlich sein. 

      Hinweis: Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asyl- und Ausländerrecht können sich ändern. Für konkrete Fragen zu einzelnen Personen oder Fällen sind deshalb immer die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden bzw. Fachstellen heranzuziehen. 

      Die wichtigsten Status im Überblick 

      • Ausweis N – Asylsuchende: Personen mit Ausweis N befinden sich im laufenden Asylverfahren. Der Ausweis gilt grundsätzlich für die Dauer des Verfahrens. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen etwa bezüglich Wohnsitz und Zugang zum Arbeitsmarkt. Die konkreten Möglichkeiten können sich je nach Verfahrensstand und kantonalen Zuständigkeiten unterscheiden. 

       

      • Ausweis B – anerkannte Flüchtlinge mit Asyl: Wird ein Asylgesuch gutgeheissen und die Flüchtlingseigenschaft anerkannt, wird in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Anerkannte Flüchtlinge haben weitgehende Aufenthalts- und Arbeitsrechte. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit genügt grundsätzlich eine Meldung; eine Erwerbstätigkeit ist in der ganzen Schweiz möglich. 

       

      • Ausweis F – vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge: Eine vorläufige Aufnahme wird angeordnet, wenn eine Wegweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Der Ausweis F ist somit keine eigentliche Aufenthaltsbewilligung, sondern eine Regelung des Aufenthalts für die Dauer der vorläufigen Aufnahme. Auch vorläufig Aufgenommene und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge können in der ganzen Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen; dafür genügt grundsätzlich eine Meldung. 

       

      • Ausweis S – Schutzbedürftige: Der Schutzstatus S ermöglicht eine rasche, kollektive Schutzgewährung, ohne dass zunächst ein individuelles Asylverfahren durchgeführt werden muss. Der Status wurde für Menschen aus der Ukraine aktiviert. Der Ausweis S berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt. 

       

      Für die Begleitung von Geflüchteten wichtig:

      Der Aufenthaltsstatus ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Klärung von Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Er sollte jedoch immer zusammen mit weiteren Faktoren wie Alter, Vorbildung, Sprachkenntnissen, bisherigen Bildungs- und Berufserfahrungen sowie der persönlichen und sozialen Situation betrachtet werden. 

       

      Weiterführende Informationen: 

      • Staatssekretariat für Migration (SEM): Aktuelle Informationen zu Asylverfahren, Aufenthaltsstatus, Erwerbstätigkeit und Integrationsförderung 
      • Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH): Die SFH bietet vertiefende Informationen zum Schweizer Asylsystem, zu Aufenthaltsstatus und rechtlichen Fragen. Besonders hilfreich für Fachpersonen ist die Übersicht der wichtigen Rechte.  
    • Die Integrationsagenda Schweiz

      Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen. Sie verfolgt das Ziel, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen möglichst früh und gezielt bei ihrer Integration zu unterstützen und ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu fördern. Die Integrationsagenda wurde 2019 eingeführt und definiert gemeinsame Wirkungsziele und Prozesse. 

      Im Zentrum stehen unter anderem: 

      • Erstinformation und Beratung: Informationen über das Leben in der Schweiz, Rechte und Pflichten sowie vorhandene Unterstützungsangebote. 
      • Potenzialabklärung: Bildungsstand, Kompetenzen, Ressourcen und berufliche Perspektiven werden möglichst früh erfasst. 
      • Sprachförderung: Der Erwerb einer Landessprache wird gezielt und möglichst früh gefördert. 
      • Bildung und Arbeitsmarkt: Jugendliche und Erwachsene sollen entsprechend ihren Voraussetzungen Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsmarkt erhalten. 
      • Soziale Integration: Begegnungen und Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung sowie die gesellschaftliche Teilhabe werden gefördert. 

       

      Für die Begleitung von qualifizierten Geflüchteten ist insbesondere die Potenzialabklärung relevant. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Bildungs- und Integrationsplanung. Dabei sollten die bisherigen Bildungswege, Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen möglichst umfassend erfasst werden. 

       

      Weiterführende Informationen: 

    • Tertiärbildung als möglicher Integrationsweg

      Mit dem Kantonalen Integrationsprogramm KIP 3 (2024–2027) wird der Zugang zur Tertiärbildung ausdrücklich als möglicher Bildungs- und Integrationsweg berücksichtigt. 

      Das KIP 3 enthält im Asylbereich ein eigenes Programmziel «Hochschulzugang für VA/FL». Darin ist festgehalten, dass die spezifische Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen der Bildung darauf hinwirkt, dass vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge (VA/FL) mit entsprechendem Potenzial auf den Einstieg in eine Tertiärausbildung vorbereitet werden. 

      Damit wird ein Hochschulstudium bzw. eine andere Tertiärausbildung als möglicher Integrationsweg anerkannt. Für Personen mit entsprechender Vorbildung, Kompetenzen und Potenzial soll nicht nur eine möglichst rasche Arbeitsmarktintegration in Betracht gezogen werden. Auch ein weiterführender Bildungsweg kann Teil einer nachhaltigen Integrationsplanung sein. 

       

      Weiterführende Informationen: 

       

      Was bedeutet das für die Begleitung von qualifizierten Geflüchteten? 

      Für die Praxis bedeutet dies, dass bei der Potenzialabklärung nicht nur der direkte Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II berücksichtigt werden sollte. Auch bereits vorhandene Hochschulabschlüsse, Studienerfahrungen, fachliche Kompetenzen und das Potenzial für ein Studium in der Schweiz können für die weitere Bildungs- und Integrationsplanung relevant sein. 

      Soweit möglich, sollte nicht der möglichst rasche, sondern ein langfristig tragfähiger Einstieg in den Arbeitsmarkt angestrebt werden. Ziel ist es, dass Personen nicht nur kurzfristig einen Teilerwerb erzielen oder sich von der Sozialhilfe ablösen können, sondern eine dauerhafte berufliche Perspektive entwickeln. Idealerweise ermöglicht eine ergänzende Ausbildung eine Anstellung mit ausreichendem Einkommen und guten Voraussetzungen, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleistet.  

      Gerade bei Personen, die im Herkunftsland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben, kann deshalb die Frage zentral sein, welcher Bildungsweg in der Schweiz an die bisherigen Kompetenzen anschliesst. Je nach Situation kann dies beispielsweise die Fortsetzung eines Studiums, ein Hochschulzugang über ein Vorbereitungs- oder Brückenangebot oder die Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen sein. 

      Dabei geht es nicht darum, möglichst früh einen bestimmten Bildungsweg festzulegen. Vielmehr sollte gemeinsam mit der betroffenen Person geprüft werden, welcher Weg ihren Kompetenzen, Zielen und persönlichen Voraussetzungen entspricht und welche Schritte dafür notwendig sind. 

      Für die weitere Abklärung kann es sinnvoll sein, je nach Fragestellung spezialisierte Fachstellen und Beratungsangebote einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise Studien- und Laufbahnberatungen, Bildungsinstitutionen oder Stellen für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. 

      Die Bedeutung von Bildung als Integrationsweg zeigt sich auch in den aktuellen Monitoringdaten der IAS. Das Wirkungsziel 3 sieht vor, dass sich fünf Jahre nach der Einreise zwei Drittel der 16- bis 25-jährigen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in einer postobligatorischen Ausbildung befinden. Das SEM weist gleichzeitig darauf hin, dass ein Teil der erwachsenen Geflüchteten bereits im Herkunftsland einen nachobligatorischen oder tertiären Abschluss erworben hat. Solche Abschlüsse werden in dieser Ausbildungsstatistik nicht erfasst. 

      Dies verdeutlicht, dass die Bildungsbiografie bei der Potenzialabklärung umfassend betrachtet werden sollte und nicht nur die aktuelle Ausbildungssituation in der Schweiz.

    • Was bedeutet «Bildungs-Regelstrukturen»?

      Der Begriff Regelstrukturen bezeichnet die bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Angebote und Institutionen, die grundsätzlich allen Personen offenstehen und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen sollen. Dazu gehören beispielsweise Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen. Das SEM hält fest, dass die Integrationsförderung in erster Linie durch diese Regelstrukturen erfolgt. Die spezifische Integrationsförderung ergänzt sie dort, wo Lücken bestehen. 

      Für die Facharbeit bedeutet dies: Geflüchtete Personen sollen grundsätzlich Zugang zu den bestehenden Bildungsangeboten erhalten, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Die spezifische Integrationsförderung kann dabei unterstützen, Zugangshürden abzubauen und den Weg in die Regelstrukturen zu erleichtern. 

      Die spezifische Integrationsförderung ersetzt dabei nicht die bestehenden Bildungsangebote und deren Zuständigkeiten. Für Fachpersonen bedeutet dies, die verschiedenen Zuständigkeiten und Angebote zu kennen und die betroffene Person bei Bedarf an die geeigneten Stellen weiterzuvermitteln. 

       

      Was bedeutet das für die Begleitung? 

      Bei der Bildungs- und Integrationsplanung sollten verschiedene Aspekte zusammen betrachtet werden: 

      • Bildungsbiografie: Welche Ausbildungen und Studien hat die Person bereits absolviert oder begonnen? Welche Abschlüsse und Qualifikationen liegen vor? 
      • Kompetenzen und Potenzial: Welche fachlichen, sprachlichen und überfachlichen Kompetenzen sind vorhanden? Welche Bildungswege erscheinen aufgrund dieser Voraussetzungen realistisch? 
      • Ziele und Interessen: Welche beruflichen und persönlichen Ziele verfolgt die Person? Welcher Bildungsweg passt dazu? 
      • Rahmenbedingungen: Welche Auswirkungen haben Aufenthaltsstatus, Wohnkanton, finanzielle Situation oder andere persönliche Faktoren auf die möglichen Bildungswege? 
      • Anschlussmöglichkeiten: Welche Angebote können an die bisherige Bildung und Berufserfahrung anknüpfen? Welche zusätzlichen Qualifikationen oder Vorbereitungsschritte sind notwendig? 
      • Zuständigkeiten und Vernetzung: Welche Stellen sind für die weitere Abklärung, Beratung, Finanzierung oder Anerkennung zuständig? 

       

      Eine sorgfältige Potenzialabklärung schafft damit die Grundlage für eine individuelle und realistische Bildungs- und Integrationsplanung. Dabei sollten auch längerfristige Bildungswege berücksichtigt werden, wenn sie dem Potenzial und den Zielen der betroffenen Person entsprechen. 

    • Weiterführende Informationen

      Finanzierung des Studiums für Geflüchtete – Erkenntnisse, Good Practices und Empfehlungen aus fünf Workshops 2025 

      Die Finanzierung eines Studiums stellt in der Praxis häufig eine erhebliche Hürde dar. Um diese Problematik vertieft zu beleuchten, organisierte Perspektiven – Studium 2025 fünf regionale Workshops mit Vertretenden aus Sozial-, Integrations-, Asyl- und Stipendienämtern verschiedener Kantone. 

      Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede im föderalen System – sowohl zwischen als auch innerhalb der Kantone. Gleichzeitig werden übergreifende Herausforderungen sichtbar, die über reine Finanzierungsfragen hinausgehen. Die folgenden Ausführungen bündeln diese Erkenntnisse, ergänzt durch Good Practices und Empfehlungen, basierend auf den Workshop-Diskussionen. 

      Die Finanzierung des Studiums für Geflüchtete 

       

      Runder Tisch „Studieren nach der Flucht“ Synthese und Erkenntnisse 2022 

      Gemeinsam mit der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) hat der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) am 24. Mai 2022 zum Runden Tisch «Studieren nach der Flucht» eingeladen. An diesem Anlass diskutierten Vertreter*innen der Hochschulen, der Zivilgesellschaft, der Behörden und der Politik die Herausforderungen und skizzierten gemeinsam mögliche Lösungsansätze. 

      Synthese und Erkenntnisse 

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