Die Begleitung qualifizierter Geflüchteter ist je nach Kanton unterschiedlich organisiert. Zuständigkeiten, Abläufe und verfügbare Unterstützungsangebote können sich zwischen den fallführenden Institutionen unterscheiden. 

Welche Fördermöglichkeiten einer geflüchteten Person offenstehen, hängt insbesondere von Alter, Vorbildung und Aufenthaltsstatus ab. Auch wie diese Merkmale bewertet werden, und welche Angebote daraus resultieren, können je nach Kanton und zuständiger Institution unterschiedlich sein.  

Zu Beginn einer Begleitung ist es deshalb zentral, die Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für das jeweilige Profil der geflüchteten Person im Kontext der eigenen Institution zu klären. Ebenso wichtig ist es, der Klientin oder dem Klienten den verfügbaren Unterstützungsrahmen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Begleitung gegenüber transparent zu vermitteln. 

Die Begleitung qualifizierter Geflüchteter ist häufig komplex und erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Fachpersonen und Fachstellen. Je nach Situation können unterschiedliche Fachkenntnisse erforderlich sein: Für die Einschätzung von Kompetenzen, Arbeitsmarktchancen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten kann beispielsweise eine Studien- und Laufbahnberatung beigezogen werden. Auch eine enge Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen kann sinnvoll sein. 

Zu Beginn des Begleitungsprozesses sollten daher die beteiligten Akteur*innen sowie ihre Rollen, Zuständigkeiten und Schnittstellen geklärt werden. Eine transparente Koordination schafft Orientierung und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten zielgerichtet zusammenarbeiten. 

zusätzliche Sprachen »