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Allgemeine Informationen
Über die Zulassung zu einem Studium entscheidet jede Hochschule in der Schweiz selbstständig. Es gibt keine zentrale Stelle, die allgemeinbildende Abschlüsse der Sekundarstufe II (z. B. eine gymnasiale Maturität), für alle Hochschulen anerkennt. Hochschulen prüfen ausländische Bildungsabschlüsse selbst und entscheiden individuell über die Zulassung. Oft orientieren sie sich dabei an der Liste von swissuniversities.
Die meisten Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Eine Übersicht bietet auch berufsberatung.ch.
Die Zulassungsverfahren und -bedingungen unterscheiden sich je nach Hochschultyp und Studiengang. Auch für Bachelor- und Masterstudiengänge gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Der Aufenthaltsstatus spielt für die Zulassung grundsätzlich keine Rolle. Personen können unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung ein Hochschulstudium aufnehmen, sofern sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sie das Studium finanzieren können.
Erforderliche Vorbildung
Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium ist je nach Hochschule und Studiengang in der Regel ein allgemeinbildendes Reifezeugnis (gymnasiale Maturität) oder ein gleichwertiger ausländischer Bildungsabschluss erforderlich. Ob ein ausländischer Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, hängt unter anderem vom Herkunftsland und vom Bildungssystem ab. Abschlüsse aus Ländern ausserhalb Europas erfüllen die Voraussetzungen nicht immer direkt.
Ein bereits erworbener Hochschulabschluss, beispielsweise ein Bachelor- oder Master-Diplom aus dem Herkunftsland, kann je nach Studiengang eine andere Zulassungsmöglichkeit eröffnen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Hochschule beziehungsweise der Abschluss im Herkunftsland offiziell anerkannt ist. Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulen finden sich unter anderem in der Datenbank Anabin.
Eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen für Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen bietet swissuniversities.
Einschreibefristen
Für ein Studium kann man sich auf das Frühjahrs- oder das Herbstsemester anmelden. Bei vielen Studiengängen ist ein Studienbeginn jedoch nur im Herbstsemester möglich.
Jede Hochschule hat eigene Einschreibefristen. Die aktuellen Fristen sind auf der Webseite der jeweiligen Hochschule aufgeführt. In der Regel muss die Anmeldung (Einschreibung) mehrere Monate vor Studienbeginn erfolgen.
Zulassungsverfahren
Die Zulassungsverfahren unterscheiden sich je nach Hochschule und Studiengang. Meist erfolgt die Anmeldung online.
Grundsätzlich läuft das Zulassungsverfahren wie folgt ab:
- Anmeldung und Einreichen der Unterlagen: Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars auf der Website der Hochschule vor Ablauf der Einschreibefrist und Einreichen aller notwendigen Dokumente. Fehlende Dokumente werden von den Hochschulen nachgefordert. Falls gewisse Dokumente nicht vorhanden sind, braucht es eine schriftliche Begründung.
- Bezahlen der Anmeldegebühr: Bezahlen der Anmeldegebühr nach Erhalt der Rechnung. Falls die Zahlungsfrist zu kurz ist, kann die Hochschule um eine Fristverlängerung angefragt werden.
- Prüfung des Bewerbungsdossiers: Die Hochschule prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Direkte Zulassung: Sie können das Studium aufnehmen. Allenfalls muss das Originaldiplom nachgereicht oder beim Studienantritt vorgelegt
- Zulassung mit Auflagen: Sie werden zugelassen, müssen aber zusätzliche Anforderungen erfüllen. Das kann zum Beispiel ein Sprachtest, die Ergänzungsprüfung ECUS oder das Bestehen zusätzlicher Module bedeuten. Es ist sinnvoll, die Auflagen mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sozialarbeiter*in zu besprechen. Falls für die Erfüllung der Auflagen mehr Zeit benötigt wird, kann mit der Zulassungsstelle abgeklärt werden, ob die Zulassung auch für das kommende Semester oder Studienjahr gültig bleibt.
- Keine Zulassung: Die Hochschule lässt Sie für den gewünschten Studiengang nicht zu. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich bei der Hochschule nach den Gründen und möglichen Alternativen zu erkundigen.
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Zulassung zu den Universitäten
Bachelor
Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an einer Universität oder ETH ist in der Regel eine anerkannte gymnasiale Maturität oder ein gleichwertiger ausländischer Bildungsabschluss erforderlich.
Wird ein ausländischer Schulabschluss nicht als gleichwertig anerkannt, können je nach Herkunftsland und Hochschule zusätzliche Voraussetzungen gelten. Dazu können beispielsweise ein Nachweis über die Zulassung zu einem entsprechenden Studium im Herkunftsland, die Ergänzungsprüfung ECUS oder ein bereits abgeschlossenes Bachelorstudium gehören.
Auch ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache sind Voraussetzung. Die Sprachanforderungen liegen je nach Hochschule und Studiengang häufig bei B2 oder C1. Die genauen Anforderungen finden Sie auf der Website der jeweiligen Hochschule. Hier finden Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Sprachanforderungen.
Eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen nach Herkunftsland bietet swissuniversities. Auch berufsberatung.ch stellt diverse Informationen zur Verfügung.
Master
Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss ein Bachelorabschluss von einer in der Schweiz anerkannten Hochschule vorliegen. Je nach Studiengang können weitere Voraussetzungen gelten. Teilweise wird auch ein Motivationsschreiben verlangt, in dem der bisherige akademische Werdegang und die Motivation für den gewünschten Masterstudiengang erläutert werden.
Je nach Studiengang gelten unterschiedliche . Einige Masterstudiengänge werden vollständig oder teilweise auf Englisch angeboten. Auch wenn keine formalen Sprachanforderung besteht, ist es wichtig, die Unterrichtssprache ausreichend zu beherrschen.
Wird ein ausländischer Bachelorabschluss anerkannt, kann die Universität zusätzliche fachliche Leistungen verlangen, wenn bestimmte Kenntnisse oder Kurse für den Masterstudiengang vorausgesetzt werden. Diese sogenannten Nachholleistungen müssen vor oder während des Masterstudiums erbracht werden. Umfang und Bedingungen sind je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich. Sind mehr als 60 ECTS-Nachholleistungen nötig, ist eine Zulassung zum Master meist nicht möglich.
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Zulassung zu Fachhochschulen
Für die Zulassung zu einer Fachhochschule FH gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom bisherigen Bildungsweg und vom Studiengang ab.
In der Regel ist eine der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- Berufsmaturität: Eine Berufsmaturität besteht aus einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ und dem Berufsmaturitätszeugnis. Sie ermöglicht in der Regel einen prüfungsfreien Zugang zu einer Schweizer Fachhochschule in einem zur absolvierten Lehre verwandten Studienbereich.
- Gymnasiale Maturität: Eine gymnasiale Maturität ermöglicht den Zugang zu einer Fachhochschule. In der Regel ist zusätzlich mindestes ein Jahr Berufserfahrung im gewünschten Studienbereich erforderlich, oft in Form eines Praktikums.
- Fachmaturität: Eine Fachmaturität in einer zum Studiengang passenden Fachrichtung kann den Zugang zu einer Fachhochschule ermöglichen.
- Höhere Berufsbildung: Je nach Studiengang können auch Abschlüsse einer Höheren Fachschule (HF) oder einer höheren Fachprüfung den Zugang ermöglichen.
Studieren ohne Matura / Andere Zugangswege: Je nach Fachhochschule und Studiengang gibt es weitere Zulassungsmöglichkeiten, beispielsweise Aufnahmeverfahren für Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bei ausländischen Berufsabschlüssen prüfen die Fachhochschulen die Vorbildung und Berufserfahrung häufig individuell („sur dossier“) oder durch spezielle Aufnahmeverfahren. Je nach Fachhochschule, Fachbereich oder Studiengang gelten unterschiedliche Anforderungen. Es wird empfohlen, sich bei Fragen direkt an die Zulassungsstelle der jeweiligen Fachhochschule zu wenden.
Auch ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache sind Voraussetzung. Die Sprachanforderungen liegen je nach Hochschule und Studiengang häufig bei B2 oder C1. Die genauen Anforderungen finden Sie auf der Website der jeweiligen Fachhochschule.
Zentral ist in jedem Fall ausreichende Berufserfahrung im gewünschten Studienbereich. Weitere Informationen zur sogenannten Arbeitswelterfahrung finden Sie hier.
In bestimmten Fällen kann das Ablegen der Ergänzungsprüfung ECUS gefordert werden.
Die genauen Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Website der jeweiligen Fachhochschule und des gewünschten Studiengangs.
Da Zulassungsentscheide von jeder Fachhochschule und teilweise von jedem Studiengang eigenständig getroffen werden, bedeutet eine Ablehnung an einer Hochschule nicht automatisch, dass eine Zulassung an einer anderen Fachhochschule ausgeschlossen ist. Eine Bewerbung an einer anderen Fachhochschule kann daher erfolgreich sein.
Weitere Informationen:
- Liste der akkreditierten Fachhochschulen in der Schweiz von swissuniversities
- Informationen zur Zulassung zu Fachhochschulen von berufsberatung.ch
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Zulassung zu pädagogischen Hochschulen und Anerkennung von Lehrdiplomen
Für die Zulassung zu den pädagogischen Hochschulen (PH) braucht es in der Regel eine in der Schweiz anerkannte gymnasiale Maturität, eine Berufsmaturität oder Fachmaturität mit entsprechenden Zusatzleistungen oder einen anderen anerkannten Bildungsabschluss. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Studiengang und Pädagogischer Hochschule. Wenn die bisherige Ausbildung nicht den regulären Zulassungsvoraussetzungen entspricht, gibt es je nach PH weitere Möglichkeiten, beispielsweise eine Aufnahmeprüfung oder ein Aufnahmeverfahren.
Generell fordern Pädagogische Hochschule ein Sprachdiplom Niveau C2. An einigen Hochschulen besteht die Möglichkeit, das Studium mit einem Sprachdiplom C1 zu beginnen und das Sprachdiplom C2 im Verlauf des Studiums nachzureichen.
Anerkennung ausländischer Lehrdiplome
Personen, die bereits im Ausland eine Ausbildung zur Lehrperson abgeschlossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung ihres Lehrdiploms beantragen. Zuständig für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist in der Regel die EDK.
Je nach Ausbildung und Herkunft des Diploms können zusätzliche Anforderungen oder Ausgleichsmassnahmen erforderlich sein. Eine weitere Möglichkeit kann der Erwerb eines Schweizer Lehrdiploms an einer Pädagogischen Hochschule sein. Für Personen mit Berufserfahrung oder einer ausländischen Ausbildung gibt es je nach PH auch spezielle Wege für Quereinsteigende.
Das Projekt ANGEL der Pädagogischen Hochschule Luzern bietet Informationen zu den verschiedenen Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen, zur Anerkennung ausländischer Lehrdiplome und zu Möglichkeiten für Quereinsteigende:
- Generelles Factsheet
- Factsheet Luzern
- Auch berufsberatung.ch stellt diverse Informationen zur Zulassung zu Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung.
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Benötigte Dokumente für die Zulassung
In der Schweiz entscheidet jede Hochschule selbst, welche Dokumente für die Zulassung notwendig sind. In der Regel müssen Sie Ihre bisherigen Bildungsabschlüsse mit Diplomen und Zeugnissen nachweisen. Je nach Studiengang können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, beispielsweise eine Übersicht der besuchten Lehrveranstaltungen mit einer kurzen Beschreibung der Inhalte.
Für die Zulassung zum Bachelorstudium muss in der Regel ein Reifezeugnis oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses eingereicht werden. Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist normalerweise ein Bachelordiplom erforderlich. Bei einem ausländischen Bachelorabschluss kann es hilfreich sein, zusätzlich eine Liste der absolvierten Lehrveranstaltungen mit kurzen Beschreibungen der Inhalte einzureichen. Dies erleichtert der Zulassungsstelle die Beurteilung der bisherigen Ausbildung.
Da die Bewerbung für Hochschulen in der Regel online erfolgt, können die erforderlichen Dokumente meist digital eingereicht werden. Ist ein Originaldokument nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst, wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Welche Anforderungen diese Übersetzung erfüllen muss, entscheidet die jeweilige Hochschule.
Falls eine Hochschule die Bewerbung per Post verlangt, sollten Sie keine Originaldokumente (z.B. Diplome) verschicken, sondern immer nur beglaubigte Kopien einreichen, sofern die Hochschule dies verlangt.
Oft müssen die Originaldokumente bei erteilter Immatrikulation nachgereicht oder bei Studienbeginn vorbeigebracht werden.
Fehlende Dokumente
Wenn Originaldiplome oder andere wichtige Dokumente verloren gegangen sind oder nicht beschafft werden können, gibt es an einigen Hochschulen die Möglichkeit einer eidesstattlichen Erklärung als Ersatz. Wenn glaubhaft erklärt werden kann, dass die notwendigen Dokumente, die die Vorbildung belegen, nicht besorgt werden können, ermöglichen viele Hochschulen eine Zulassung über eine eidesstattliche Erklärung. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig bei der zuständigen Zulassungsstelle, ob diese Möglichkeit existiert.
Weitere mögliche Dokumente
Zusätzlich zu den Diplomen und Zeugnissen können Hochschulen weitere Dokumente verlangen. Dazu gehören beispielsweise:
- Passfoto
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Offizielle Notenskala oder Notenumrechnungstabelle der bisherigen Hochschule
- Gesuch um Einstufung in den Masterstudiengang
- Beschreibungen der besuchten Lehrveranstaltungen, insbesondere bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang
- Kopie des Passes oder des Personalausweises
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Welche dieser Dokumente Sie einreichen müssen, erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Je nach Hochschule können beglaubigte Kopien oder beglaubigte Übersetzungen verlangt werden. Informieren Sie sich deshalb bei der jeweiligen Hochschule über die Anforderungen. Die folgenden Abschnitte erklären die beiden Begriffe.
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Was ist eine beglaubigte Kopie?
Eine beglaubigte Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine beglaubigte Kopie kann nur vom Originaldokument gemacht werden und ist mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen.
Eine Beglaubigung bestätigt lediglich, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie bestätigt nicht die Echtheit oder den Inhalt des Originaldokuments.
Eine beglaubigte Kopie kann beispielsweise bei einem Notariat erstellt werden. Je nach Kanton können auch Gemeinden oder andere Amtsstellen Beglaubigungen vornehmen. Teilweise bieten auch Hochschulen die Beglaubigung von Diplomen für ihre Zulassungsverfahren an.
Welche Stellen Beglaubigungen vornehmen und welche Kosten dafür anfallen, unterscheidet sich je nach Kanton und zuständiger Stelle. Es empfiehlt sich deshalb, sich vorgängig bei der Stelle zu informieren, bei der die Dokumente eingereicht werden müssen.
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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn offizielle oder rechtliche Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht werden müssen. Dazu wird die Übersetzung von der*dem Übersetzer*in mit einer Unterschrift und einer Erklärung zu deren Richtigkeit und Vollständigkeit ergänzt und auf einem Notariat beglaubigt. Dabei prüft das Notariat nicht den Inhalt der Übersetzung, sondern bestätigt die Echtheit der Unterschrift der übersetzenden Person. Meist werden beglaubigte Übersetzungen von Übersetzungsfachpersonen erstellt. Eine Hilfe nach geeigneten Übersetzungsfachpersonen ist unten aufgelistet.
Für Dokumente, die nicht in einer Schweizer Landessprache oder Englisch verfasst sind, wird in der Regel eine Übersetzung verlangt werden. Welche Übersetzungen akzeptiert werden und wer sie erstellen darf, hängt von den Anforderungen der jeweiligen Hochschule ab. Informieren Sie sich deshalb vor der Übersetzung bei der Zulassungsstelle der Hochschule über die geltenden Anforderungen und informieren Sie die Übersetzungsfachperson über die verlangten Anforderungen. Bei den meisten Hochschulen muss eine beglaubigte Kopie der beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. In manchen Fällen kann auch die Originalübersetzung verlangt werden.
Die Kosten für eine Übersetzung können je nach Sprache, Umfang des Dokuments und Übersetzungsdienst unterschiedlich hoch sein. Es empfiehlt sich, vor der Übersetzung eine Offerte einzuholen.
Eine Hilfe bei der Suche nach vereidigten Fachpersonen für Übersetzungen in der Schweiz bieten die Datenbanken des Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscher-Verbandes ASTTI sowie des Verbandes Schweizer Gerichtsdolmetscher- und -übersetzer «juslingua.ch».
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Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem bisherigen Studium
Ob Lehrveranstaltungen aus dem bisherigen Studium anerkannt werden, entscheidet die jeweilige Hochschule. Damit die Hochschule die Leistungen beurteilen kann, sollten die Dokumente den Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen beschreiben. Im Idealfall liegen die entsprechenden Originaldokumente sowie eine beglaubigte Übersetzung vor. Fragen Sie bei der Hochschule nach, welche Nachweise Sie für die Anerkennung einreichen müssen.
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Alternative Zulassungsbedingungen
Wenn ein ausländischer Maturitätsabschluss die Voraussetzungen für eine direkte Zulassung nicht erfüllt, gibt es an einigen Hochschulen alternative Zugangsmöglichkeiten.
Zulassung über Förderangebote für Geflüchtete
Viele Hochschulen bieten spezielle Förderangebote für Geflüchtete an. Diese Angebote können den Einstieg in ein Studium erleichtern und je nach Hochschule alternative Wege zur Zulassung ermöglichen. Es gibt meist zwei Möglichkeiten:
- Prüfungen im Rahmen des Förderangebots: Im Rahmen des Förderangebots werden spezifische Prüfungen abgelegt. Je nach Ergebnis kann anschliessend eine Zulassung zum Studium erteilt werden.
- Besuch von Lehrveranstaltungen und Erwerb von ECTS-Punkten: Während des Förderangebots können reguläre Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in besucht und teilweise Prüfungen abgelegt werden. Werden innerhalb einer festgelegten Frist die erforderlichen ECTS-Punkte erreicht, kann eine Zulassung zum Studium erteilt werden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Hochschule und Studiengang. Informieren Sie sich deshalb direkt bei der jeweiligen Hochschule über die geltenden Voraussetzungen.
Eine Übersicht der Förderangebote findet Sie hier.
Zulassung ohne Maturitätszeugnis
An einigen Hochschulen besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen, ohne anerkanntes Maturitätszeugnis zum Bachelorstudium zugelassen zu werden.
Die Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren unterscheiden sich je nach Hochschule, Fakultät und Studiengang.
Für Studiengänge wie Medizin und Pharmazie sind solche alternativen Zulassungswege und Aufnahmeverfahren ohne Maturitätszeugnis meistens nicht möglich.
In der Regel ist diese Art der Zulassung erst ab einem bestimmten Alter (oft ab ca. 30 Jahren) und mit mehrjähriger Berufserfahrung im entsprechenden Fachbereich möglich. Zusätzlich kann die Hochschule die fachlichen Kenntnisse und die Eignung für ein Studium prüfen.
Anders als bei anderen Zulassungsverfahren ist ein späterer Wechsel in einen anderen Studiengang in der Regel nicht möglich.
Üblicherweise gibt es zwei verschiedene Aufnahmeverfahren:
- Zulassung «sur dossier»: Die Bewerber*innen reichen ein umfassendes Dossier ein. Die Hochschule prüft den bisherigen Bildungs- und Berufsweg, die vorhandenen Kompetenzen und die Motivation für ein Studium. Ein solches Verfahren bieten beispielsweise die Universitäten Freiburg, Lausanne und die Università della Svizzera Italiana an.
- Zulassung über eine Aufnahmeprüfung: Bei diesem Verfahren werden die für das Studium erforderlichen Kenntnisse in einer Prüfung abgefragt. Ein solches Verfahren gibt es beispielsweise an der ETH Zürich, der EPFL Lausanne, der Universität Zürich und der Universität Lausanne.
Wenn Sie kein anerkanntes Maturitätszeugnis haben, lohnt es sich, direkt bei der gewünschten Hochschule nach möglichen alternativen Zulassungswegen zu fragen.
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Ergänzungsprüfung ECUS und Schweizerische Maturitätsprüfung
Ergänzungsprüfung ECUS
Die ECUS (Examen Complémentaire des Hautes Écoles Suisses) ist eine Ergänzungsprüfung für Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, deren Vorbildung die Zulassung zu einem Hochschulstudium nicht direkt ermöglicht. Ob eine ECUS-Prüfung erforderlich ist und welche Fächer geprüft werden, entscheidet die jeweilige Hochschule.
Die Anmeldung zur ECUS erfolgt über die Hochschule, an der Sie studieren möchten. Die Hochschule prüft zunächst, ob die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, und meldet die Kandidat*innen anschliessend zur Prüfung an. Eine direkte Anmeldung bei der ECUS-Kommission ist nicht möglich.
Geprüft werden die Unterrichtssprache sowie weitere Fächer. Dazu gehören Mathematik, Englisch, Geschichte und ein Wahlfach aus Biologie, Chemie, Physik oder Geografie. Welche Fächer tatsächlich geprüft werden, hängt von den Vorgaben der Hochschule ab.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Gesamtprüfung: Unterrichtssprache sowie vier weitere Prüfungsfächer
- Teilprüfung in einzelnen Fächern.
Die Prüfungen finden einmal jährlich statt. Die Gesamtprüfung für deutschsprachige Hochschulen kostet CHF 1060.-.
Die ECUS ist fachlich anspruchsvoll und erfordert eine umfangreiche Vorbereitung. Es gibt keine öffentlichen Vorbereitungskurse. Private Anbieter in Zürich, Lausanne und Genf, bieten Vorbereitungskurse an, die aber sehr teuer sind.
Schweizerische Maturitätsprüfung
Eine weitere Möglichkeit ist die Schweizerische Maturitätsprüfung. Sie ermöglicht es Personen, die kein Gymnasium besucht haben, einen schweizerischen gymnasialen Maturitätsausweis zu erwerben. Die Prüfung kann im Selbststudium oder mit Unterstützung einer privaten Maturitätsvorbereitungsschule vorbereitet werden. Die Prüfungen werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI organisiert. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Anmeldung ebenfalls eine Maturaarbeit eingereicht werden muss. In jeder der drei Sprachregionen finden jährlich zwei Prüfungssessionen statt. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 570.-.
Mit einer bestandenen Maturitätsprüfung ist die Zulassung zu allen Schweizer Hochschulen möglich.
Die aktuellen Informationen zu Anmeldung, Prüfungsterminen und Gebühren finden Sie auf der Website des SBFI.
Beide Prüfungen sind sehr anspruchsvoll und stellen für viele Studieninteressierte eine hohe Hürde dar.
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Vorbereitung und Unterstützung zu Beginn des Studiums
Ein erfolgreicher Studienstart erfordert eine sorgfältige Planung. Folgende Punkte sollten in Absprache mit der fallführenden Stelle oder dem/der zuständigen Sozialarbeiter*in geklärt werden:
Zeitliche Planung
Zu Beginn ist es wichtig, die verschiedenen Fristen und Voraussetzungen aufeinander abzustimmen. Dazu gehören insbesondere:
- der Erwerb der erforderlichen Sprachnachweise,
- bei Fachhochschulen gegebenenfalls der Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung,
- die Bewerbungsfristen für Hochschulförderangebote und reguläre Studiengänge sowie
- die Fristen für die Beantragung von kantonalen Stipendien.
Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen beim Studienbeginn zu vermeiden.
Finanzierung
Eine gesicherte Finanzierung trägt wesentlich dazu bei, den Druck während des Studiums zu reduzieren und den Studienerfolg zu unterstützen. Deshalb sollte bereits vor Studienbeginn geklärt werden, wie Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten finanziert werden können. Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise Stipendien, Sozialhilfe, Integrationspauschalen oder Beiträge von Stiftungen infrage. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie hier.
Sprachliche Vorbereitung
Ausreichende Sprachkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Wenn möglich, sollte der Spracherwerb im Rahmen eines Hochschulförderangebots oder eines regulären Sprachkurses an einer Hochschule erfolgen. Sprachkurse an Hochschulen können nicht nur die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse vermitteln, sondern auch einen frühen Einblick in den Hochschulalltag ermöglichen und den Austausch mit anderen Studierenden fördern.
Anerkennung bereits erworbener Studienleistungen
Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben, können unter Umständen bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet werden. Die Möglichkeit einer Anerkennung sollte möglichst frühzeitig mit der Hochschule abgeklärt werden, idealerweise bereits vor Studienbeginn.Die Hochschule entscheidet, welche Studienleistungen anerkannt werden können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Wohn- und Mobilitätssituation
Wenn sich die Hochschule ausserhalb des Wohnkantons befindet, sollte die Finanzierung der Anfahrtskosten sowie die Zumutbarkeit der täglichen Pendelzeiten frühzeitig geklärt werden. Ein Kantonswechsel ist während des Studiums häufig nicht möglich.
Soziale Integration und Unterstützung an der Hochschule
Auch wenn Sie direkt zu einem Studium zugelassen werden und kein vorbereitendes Förderangebot besuchen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig Kontakt mit dem Förderangeboten für Geflüchtete an der gewählten Hochschule aufzunehmen.
Diese Stellen informieren beispielsweise über Unterstützungsangebote wie:
- Mentoring
- Studienberatung
- Lernunterstützung
- Sprachkurse
- Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Studierenden
Eine Übersicht der Förderangebote für Geflüchtete an Hochschulen finden Sie hier.
Wenn eine Hochschule kein spezifisches Förderangebot für Geflüchtete anbietet, kann sich die Kontaktaufnahme mit Fachschaften oder anderen studentischen Organisationen lohnen.
Angebote für den Studienstart
Viele Hochschulen bieten Massnahmen an, die den Einstieg ins Studium erleichtern und den Studienerfolg insbesondere in der Anfangsphase unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Einführungsveranstaltungen, Tutorate, Mentoringprogramme, Lernwerkstätten oder Beratungsangebote.
Eine Übersicht über verschiedene Angebote an Schweizer Hochschulen stellt swissuniversities zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie dort unter „Massnahmen für Studierende in der Studieneingangsphase“.