Die Finanzierung eines Studiums stellt nach wie vor eine zentrale Hürde für den Zugang zu einem Studium dar, insbesondere da viele qualifizierte Geflüchtete und Migrant*innen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Welche Finanzierungsmöglichkeiten in Frage kommen, muss in der Regel individuell abgeklärt werden. Die Voraussetzungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach persönlicher Situation und Wohnkanton.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten sowie deren Chancen und Herausforderungen.
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Herausforderungen und Good Practices aus der Sozialhilfe
Die Unterstützung durch die Sozialhilfe während eines Studiums stellt für viele Studierende eine Herausforderung dar – unabhängig davon, ob sie einen Fluchthintergrund haben oder nicht. Zudem bestehen grosse kantonale und kommunale Unterschiede, sodass die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung je nach Wohnort stark variieren können. In einigen kantonalen Sozialhilfegesetzen ist die Förderung von tertiären Ausbildungen nur eingeschränkt vorgesehen, was den Zugang zu diesem Bildungsweg enorm erschwert. Neben den rechtlichen Grundlagen können auch die Unterstützungsmöglichkeiten je nach zuständigem Sozialdienst unterschiedlich ausfallen. Eine frühzeitige Abklärung der Finanzierung ist deshalb empfehlenswert.
Hinzu kommt, dass Sozialhilfeleistungen in einigen Kantonen zurückgezahlt werden müssen. Dies kann für Studierende zu einer erheblichen Verschulung und finanziellen Belastung führen.
Grundsätzlich kann die Sozialhilfe den Lebensunterhalt über den Grundbedarf sichern. Ergänzend dazu können – je nach kantonaler oder kommunaler Handhabung – ausbildungsrelevante Kosten teilweise über situationsbedingten Leistungen (SIL) und/oder Integrationszulagen gedeckt werden. Insbesondere Integrationszulagen spielen eine wichtige Rolle, da sie den finanziellen Spielraum im Alltag vergrössern. Dies kann auch die soziale Integration im Hochschulalltag fördern. Die Leistungen der Asylsozialhilfe reichen oft kaum aus, um an Aktivitäten ausserhalb des Unterrichts teilzunehmen oder soziale Kontakte mit Mitstudierenden zu pflegen. Integrationszulagen können daher dazu beitragen, die Teilhabe am studentischen Leben zu erleichtern.
Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Ausbildungen für Personen aus dem Asylbereich spielt die Integrationspauschale. Diese Integrationsförderung des Bundes erfolgt im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und der kantonalen Integrationsprogramme (KIP). Sie richtet sich an anerkannte Flüchtlinge (Status B und F) sowie vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Status F) während der ersten fünf bis sieben Jahre ihres Aufenthaltes in der Schweiz. Die Integrationspauschale dient der Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Die konkrete Verwendung der Mittel wird in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich können damit Bildungsangebote finanziert werden, beispielsweise Sprachkurse, Teilnahmegebühren für Hochschulförderangebote oder Semestergebühren.
Für Personen mit Schutzstatus S erhalten die Kantone ebenfalls eine vergleichbare finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programm S. Zudem haben Personen mit Schutzstatus S Zugang zu den kantonalen Integrationsmassnahmen, die auch anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen offenstehen.
Ist die zuständige Sozialhilfebehörde oder fallführende Stelle mit einem Studium einverstanden, aber die ausbildungsrelevanten Kosten können nicht übernommen werden, besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Förderstiftungen. Mehr dazu finden Sie hier.
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Kantonale & kommunale Stipendien
Geflüchtete mit Status B und F-anerkannter Flüchtling ohne Asylgewährung haben in der Regel schweizweit Anrecht auf ein kantonales Stipendium. Bei Personen mit Schutzstatus S oder vorläufig aufgenommenen Ausländer*innen (Status F) unterscheiden sich die Anspruchsvoraussetzungen hingegen von Kanton zu Kanton. Auch hinsichtlich Altersgrenzen, Höhe der Unterstützungsbeiträge und der Anrechnung bereits abgeschlossener Ausbildungen bestehen teilweise grosse Unterschiede.
Die Daten von Perspektiven – Studium zeigen, dass geflüchtete Studierende oft bereits älter. Zwischen 2019 und 2024 waren mehr als zwei Drittel der Teilnehmenden an Hochschulförderangeboten älter als 31 Jahre. Das interkantonale Stipendienkonkordat legt fest, dass die Altersgrenze für den Bezug von Stipendien nicht unter 35 Jahren liegen darf. Für viele geflüchtete Personen, die eine Ausbildung beginnen wollen, stellt diese Alterseinschränkung eine Hürde dar. Während einige Kantone die Altersgrenze von 35 Jahren übernommen haben, haben andere diese erhöht oder ganz aufgehoben.
Auch bei der Anrechnung von Vorbildungen bestehen grosse Unterschiede. Einige Kantone rechnen eine ausländische Erstausbildung, die keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht nicht an. Andere Kantone berücksichtigen sämtliche Studienabschlüsse, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz tatsächlich zu einer Erwerbsarbeit im erlernten Tätigkeitsgebiet führen.
Wichtig: Ob ein Stipendium möglich ist, hängt nicht nur vom Aufenthaltsstatus, sondern auch vom Wohnkanton, dem Alter und der bisherigen Ausbildung ab. Eine individuelle Abklärung ist deshalb unerlässlich.
Ein Factsheet sowie eine kantonale Übersicht zeigen die unterschiedlichen Regelungen auf.
Einige Städte und Gemeinden vergeben zudem eigene Stipendien. Eine Übersicht mit weiterführenden Informationen und den jeweiligen Vergabekriterien finden Sie hier.
Für Geflüchtete ist die Beantragung von Stipendien komplex und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Oft ist Unterstützung bei der Beschaffung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig.
Stipendien sind grundsätzlich Ausbildungsbeiträge. Nur in wenigen Fällen reichen sie aus, um auch die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Deshalb ist während des Studiums häufig eine ergänzende Unterstützung durch die Sozialhilfe erforderlich.
Vertiefte Informationen bietet die Zusammenstellung des VSS zu Good Practices im Bereich kantonaler Stipendien.
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Unterstützung durch Förderstiftungen
Ist die zuständige Sozialhilfebehörde oder fallführende Stelle mit dem Studium einverstanden, aber die ausbildungsrelevanten Kosten können nicht übernommen werden, besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Förderstiftungen.
Um das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, empfiehlt sich in der Regel eine Abstimmung und individuelle Abklärungen zwischen der zuständigen der zuständigen fallführenden Stelle/dem zuständigen Sozialdienst und der Förderstiftung. So kann sichergestellt werden, dass die Stiftung gezielt jene Kosten übernimmt, die nicht von der Sozialhilfe gedeckt werden können. Gleichzeitig kann geklärt werden, ob die Beiträge der Stiftung bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet werden oder nicht. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Unterstützung der Stiftung nicht als Einkommen gilt und vom Sozialhilfebudget abgezogen wird.
Es kann hilfreich sein, frühzeitig Kontakte zu regional oder national tätigen Förderstiftungen aufzubauen, um bei Bedarf gemeinsam mit dem/der Klient*in ein Unterstützungsgesuch einzureichen. Eine Übersicht von Stiftungen, die Einzelfallhilfe leisten, finden Sie in Kürze hier.
Für Fragen zur Studienfinanzierung sowie zu möglichen Finanzierungswegen steht auch das Team von Perspektiven – Studium beratend zur Verfügung.
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Leitfaden Einzelfallfinanzierung
Für Fachpersonen ohne sozialarbeiterische Vorkenntnisse sowie für Personen, die neu studieninteressierte Geflüchtete begleiten, hat Perspektiven – Studium einen Leitfaden zur Einzelfallfinanzierung erstellt. Dieser bietet eine Orientierungshilfe zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Personen mit Fluchthintergrund und zeigt auf, wie finanzielle Unterstützung im Einzelfall abgeklärt und verhandelt werden kann. Behandelt werden sowohl die Übernahme von Teilnahme- und Semestergebühren als auch weitere studienrelevante Ausgaben bis hin zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Studiums.