Wie können Hochschulen qualifizierten Geflüchteten den Zugang zum Studium ermöglichen? Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten? Wo bestehen Handlungsspielräume? 

Hochschulen spielen eine Schlüsselrolle dabei, qualifizierten Geflüchteten den Zugang zur Hochschulbildung zu eröffnen. Gleichzeitig stellen unterschiedliche Bildungssysteme, fehlende oder unvollständige Bildungsnachweise, sprachliche Anforderungen und unterbrochene Bildungsbiografien Hochschulen vor besondere Herausforderungen. 

Die Zulassung zum Studium liegt in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen. Im Rahmen ihrer Zulassungsordnungen können Hochschulen individuelle Bildungsbiografien berücksichtigen, alternative Zulassungswege nutzen und Beratungs- und Unterstützungsangebote gezielt einsetzen. 

Die folgenden Informationen richten sich an Zulassungsstellen, Studienberatungen, International Offices, Diversity- und Chancengerechtigkeitsstellen sowie an Hochschulförderangebote für Geflüchtete. Sie zeigen auf, welche Rahmenbedingungen gelten und wo Hochschulen Handlungsspielräume nutzen können, um qualifizierten Studieninteressierten den Zugang zum Studium zu erleichtern. 

  • Zulassungsvoraussetzungen und Umgang mit ausländischen Vorbildungsausweisen

    Die Bewertung ausländischer Vorbildungsausweise erfolgt durch jede Hochschule eigenständig. Grundlage bilden die jeweiligen Zulassungsordnungen. Ob ein Bildungsabschluss den Zugang zu einem Studium ermöglicht, hängt unter anderem vom Herkunftsland, der Art des Abschlusses und der bisherigen Bildungsbiografie ab. 

    Gerade bei komplexen Bildungsbiografien empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Zulassungsstellen, Studienberatung und Fakultäten, um vorhandene Qualifikationen möglichst umfassend zu beurteilen.

    Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium wird in der Regel ein Bildungsabschluss verlangt, der einer schweizerischen gymnasialen Maturität gleichwertig ist. Je nach Herkunftsland können zusätzliche Bildungsnachweise erforderlich sein, beispielsweise Studienleistungen an einer Hochschule oder ein bereits begonnenes beziehungsweise abgeschlossenes Hochschulstudium. 

    Bei Personen mit Fluchterfahrung sind Bildungsbiografien jedoch häufig durch Flucht oder Vertreibung unterbrochen oder Bildungsnachweise unvollständig. Soweit die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen dies zulassen, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der gesamten Bildungsbiografie und der vorhandenen Qualifikationen. Wenn Diplome fehlen, ermöglichen einige Hochschulen eine eidesstattliche Erklärung („Déclaration sur honneur“) als alternative Bestätigung der Bildungsabschlüsse. 

    Neben der Vorbildung müssen die jeweiligen sprachlichen Voraussetzungen des Studiengangs erfüllt sein. Hochschulen können Studieninteressierte frühzeitig über die Anforderungen informieren und – sofern möglich – auf geeignete Sprachförderangebote oder flexible Lösungen beim Nachweis der Sprachkompetenzen hinweisen. 

    Der Aufenthaltsstatus ist grundsätzlich kein Zulassungskriterium; entscheidend ist, ob die jeweiligen akademischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

     

  • Alternative Zulassungswege

    Nicht alle qualifizierten Studieninteressierten erfüllen die Voraussetzungen für eine direkte Zulassung. Je nach Hochschule und Studiengang bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Studierfähigkeit auf anderem Weg nachzuweisen oder fehlende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. 

    Zu den alternativen Zugangswegen gehören beispielsweise: 

    • Brücken- und Vorbereitungsprogramme für Geflüchtete: Diese können den Übergang in ein reguläres Studium erleichtern. Je nach Hochschule ermöglichen sie beispielsweise den Besuch von Lehrveranstaltungen, den Erwerb von ECTS-Punkten oder den Nachweis der Studierfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie den Zugang zu einem regulären Studium eröffnen und die regulären Zulassungsbedingungen ersetzen. Dies erfolgt oft in zwei Arten: 

     

    • Im Rahmen des Förderangebotes werden spezifische Prüfungen absolviert. Je nach Ergebnis kann eine Zulassung zum Studium erteilt werden. Diese Option bietet Kompass Unibe oder auch Integral an der FHNW.  

     

    • Während dem Förderangebot können reguläre Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in besucht und Prüfungen abgelegt werden. Werden innerhalb einer festgelegten Frist die erforderliche Anzahl an ECTS-Punkten erreicht, kann eine Zulassung zum Studium erteilt werden.  Diese Möglichkeit besteht z.B. im Programm Horizon académique der Universität Genf. 

     

    • Zulassung auf Probe: Die Studierenden erhalten eine bedingte Zulassung. Gelingt der Erwerb einer gewissen Anzahl ECTS-Punkten im Laufe der gesetzten Frist, erfolgt eine reguläre Immatrikulation. Diese Möglichkeit bietet das Programme d’intégration en bachelor der Uni Neuenburg. 

     

    • Zulassung sur dossier: An einigen Hochschulen besteht für sämtliche Personen ohne anerkannte Vorbildung die Möglichkeit der individuellen Prüfung ihrer Bildungsbiografie, Arbeitserfahrung und Motivation für ein Studium. Meist besteht diese Möglichkeit erst ab einem gewissen Alter und mit Berufserfahrung. Diese Option bietet beispielsweise die Universitäten Freiburg,  Lausanne und die Università della Svizzera Italiana.  

     

     

    • ECUS-Ergänzungsprüfung: Diese richtet sich explizit an Studienbewerber*innen mit einem ausländischen Schulabschluss, der nicht als gleichwertig mit einer schweizerischen Hochschulzugangsberechtigung eingestuft wird. Die Anmeldung erfolgt über eine Hochschule, und die Zulassung gilt grundsätzlich nur für die Hochschule, über die das Verfahren eingeleitet wurde.    

     

    • Schweizerische Maturitätsprüfung: Diese Prüfung wird ohne vorherigen Besuch eines Gymnasiums abgelegt. Sie kann im Selbststudium oder mit Unterstützung einer privaten Maturitätsvorbereitungsschule vorbereitet werden. Die bestandene Prüfung ermöglicht eine Zulassung zu sämtlichen Schweizer Hochschulen. 

     

    • Weitere hochschulspezifische Zulassungsverfahren und Zulassungserleichterung: Hierzu gehört beispielsweise die Möglichkeit, das erforderte Sprachniveau nicht bereits zu Beginn des Studiums, sondern erst nach dem ersten Studienjahr nachweisen zu müssen. Das Factsheet «Zulassung» von Perspektiven – Studium zeigt Zugangshürden sowie Best Practices verschiedener Hochschulen auf. Es bietet einen Überblick über Zulassungsvoraussetzungen, alternative Zugangswege und Unterstützungsangebote, die qualifizierten Personen mit Fluchthintergrund den Weg zu einem Studium erleichtern können. 
  • Information und Beratung

    Transparente Informationen über Zulassungsbedingungen, Sprachvoraussetzungen, Fristen und alternative Zugangswege erleichtern die Orientierung im Schweizer Hochschulsystem. 

    Gerade für Personen mit Fluchterfahrung ist eine individuelle Beratung von grosser Bedeutung. Eine frühzeitige Begleitung ermöglicht es, Bildungsbiografien einzuordnen, realistische Studienperspektiven zu entwickeln und geeignete Zulassungs- oder Förderangebote aufzuzeigen. 

    Es empfiehlt sich, komplexe Zulassungsfälle gemeinsam zu bearbeiten. Der Austausch zwischen Zulassungsstellen, Studienberatungen, International Offices, Fakultäten sowie internen und externen Förderangeboten kann dazu beitragen, individuelle Lösungen im Rahmen der geltenden Zulassungsbestimmungen zu identifizieren und vorhandene Qualifikationen angemessen zu berücksichtigen. 

  • Handlungsspielräume von Hochschulen

    Innerhalb ihrer rechtlichen und institutionellen Möglichkeiten können Hochschulen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Bildungsbarrieren abzubauen und qualifizierten Geflüchteten den Zugang zum Studium zu erleichtern. 

    Erfolgreiche Praxis zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Hochschulen 

    • transparente und leicht zugängliche Informationen bereitstellen, 
    • individuelle Bildungsbiografien sorgfältig prüfen, 
    • alternative Zulassungswege nutzen, 
    • vorhandene Beratungs- und Förderangebote miteinander vernetzen und 
    • den Austausch zwischen Zulassungsstellen, Studienberatung sowie den zuständigen akademischen und administrativen Stellen fördern. 

     

    Ziel ist nicht eine Absenkung der akademischen Anforderungen, sondern eine faire und differenzierte Beurteilung vorhandener Qualifikationen sowie die Nutzung bestehender Handlungsspielräume. 

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