Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Schweizer Asylsystems und der Integrationsförderung. Zudem wird aufgezeigt, welche Bedeutung diese Rahmenbedingungen für Hochschulen, den Hochschulzugang und die Begleitung geflüchteter Studieninteressierter haben.
Hinweis: Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asyl- und Ausländerrecht können sich ändern. Für konkrete Fragen zu einzelnen Personen oder Fällen sind deshalb immer die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden bzw. Fachstellen heranzuziehen.
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Das Schweizer Asylsystem – ein kurzer Überblick
Wer in der Schweiz Schutz vor Verfolgung sucht, durchläuft grundsätzlich ein Asylverfahren. Zuständig für die Prüfung der Asylgesuche und wichtige Entscheide im Asylbereich ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Je nach Ausgang des Verfahrens und Art des Schutzes erhalten Personen unterschiedliche Aufenthaltsstatus. Diese unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Aufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Sozialleistungen, Familiennachzug und Wohnsitz.
Die wichtigsten Status im Überblick
- Ausweis N – Asylsuchende: Personen mit Ausweis N befinden sich im laufenden Asylverfahren. Der Ausweis gilt grundsätzlich für die Dauer des Verfahrens. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen etwa bezüglich Wohnsitz und Zugang zum Arbeitsmarkt. Die konkreten Möglichkeiten können sich je nach Verfahrensstand und kantonalen Zuständigkeiten unterscheiden.
- Ausweis B – anerkannte Flüchtlinge mit Asyl: Wird ein Asylgesuch gutgeheissen und die Flüchtlingseigenschaft anerkannt, wird in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Anerkannte Flüchtlinge haben weitgehende Aufenthalts- und Arbeitsrechte. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit genügt grundsätzlich eine Meldung; eine Erwerbstätigkeit ist in der ganzen Schweiz möglich.
- Ausweis F – vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge: Eine vorläufige Aufnahme wird angeordnet, wenn eine Wegweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Der Ausweis F ist somit keine eigentliche Aufenthaltsbewilligung, sondern eine Regelung des Aufenthalts für die Dauer der vorläufigen Aufnahme. Auch vorläufig Aufgenommene können in der ganzen Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen; dafür genügt grundsätzlich eine Meldung.
- Ausweis S – Schutzbedürftige: Der Schutzstatus S ermöglicht eine rasche, kollektive Schutzgewährung, ohne dass zunächst ein individuelles Asylverfahren durchgeführt werden muss. Der Status wurde für Menschen aus der Ukraine aktiviert. Der Ausweis S berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt.
Für Hochschulen wichtig: Der Aufenthaltsstatus wird bei der Zulassung zum Studium nicht berücksichtigt. Je nach Kanton und Hochschule gelten je nach Aufenthaltsstatus jedoch unterschiedliche Regeln für Studiengebühren, finanzielle Unterstützung wie Stipendien und Erwerbstätigkeit. Eine individuelle Prüfung ist deshalb insbesondere bei Studienbeginn notwendig.
Weiterführende Informationen:
- Staatssekretariat für Migration SEM: Aktuelle Informationen zu Asylverfahren, Aufenthaltsstatus, Erwerbstätigkeit und Integrationsförderung
- Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH): Die SFH bietet vertiefende Informationen zum Schweizer Asylsystem, zu Aufenthaltsstatus und rechtlichen Fragen. Besonders hilfreich für Fachpersonen ist die Übersicht „Statusrechte im Asylbereich“
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Die Integrationsagenda Schweiz
Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen. Sie verfolgt das Ziel, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen möglichst früh und gezielt bei ihrer Integration zu unterstützen und ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu fördern. Die Integrationsagenda wurde 2019 eingeführt und definiert gemeinsame Wirkungsziele und Prozesse.
Im Zentrum stehen unter anderem:
- Erstinformation und Beratung: Informationen über das Leben in der Schweiz, Rechte und Pflichten sowie vorhandene Unterstützungsangebote.
- Potenzialabklärung: Bildungsstand, Kompetenzen, Ressourcen und berufliche Perspektiven werden möglichst früh erfasst.
- Sprachförderung: Der Erwerb einer Landessprache wird gezielt und möglichst früh gefördert.
- Bildung und Arbeitsmarkt: Jugendliche und Erwachsene sollen entsprechend ihren Voraussetzungen Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsmarkt erhalten.
- Soziale Integration: Begegnungen und Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung sowie die gesellschaftliche Teilhabe werden gefördert.
Für Hochschulen ist insbesondere der Bereich Bildung und Ausbildungsfähigkeit relevant. Die Integrationsagenda setzt nicht nur auf eine möglichst rasche Arbeitsmarktintegration, sondern berücksichtigt unterschiedliche Bildungs- und Berufswege entsprechend den individuellen Potenzialen.
Weiterführende Informationen:
Integrationsagenda Schweiz (IAS) : Informationen zu Zielen, Umsetzung und Integrationsförderung:
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Tertiärbildung als anerkannter Integrationsweg
Mit dem Kantonalen Integrationsprogramm KIP 3 (2024–2027) wird der Zugang zur Tertiärbildung ausdrücklich als möglicher Bildungs- und Integrationsweg berücksichtigt.
Das KIP 3 enthält im Asylbereich ein eigenes Programmziel «Hochschulzugang für VA/FL». Darin ist festgehalten, dass die spezifische Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen der Bildung darauf hinwirkt, dass vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge (VA/FL) mit entsprechendem Potenzial auf den Einstieg in eine Tertiärausbildung vorbereitet werden.
Damit wird ein Hochschulstudium bzw. eine andere Tertiärausbildung als möglicher Integrationsweg anerkannt. Für Personen mit entsprechender Vorbildung, Kompetenzen und Potenzial soll nicht nur eine möglichst rasche Arbeitsmarktintegration in Betracht gezogen werden. Auch ein weiterführender Bildungsweg kann Teil einer nachhaltigen Integrationsplanung sein.
Gerade bei Personen, die im Herkunftsland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben, ist deshalb zu prüfen, welcher Bildungsweg in der Schweiz an die vorhandenen Kompetenzen anschliessen kann – beispielsweise die Fortsetzung eines Studiums, ein Vorbereitungs- oder Brückenangebot oder die Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen.
Weiterführende Informationen:
- Die Integrationsförderung wird wesentlich über die Kantone umgesetzt. Informationen zu den verschiedenen Förderbereichen und kantonalen Programmen: Kantonale Integrationsprogramme (KIP)
- Das SEM stellt hier die Grundlagen, Programmziele und weitere Dokumente zu KIP 3 zur Verfügung: Kantonale Integrationsprogramme KIP 3 (2024–2027)
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Was bedeutet «Bildungs-Regelstrukturen»?
Der Begriff Regelstrukturen bezeichnet die bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Angebote und Institutionen, die grundsätzlich allen Personen offenstehen und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen sollen. Dazu gehören beispielsweise Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen. Das SEM hält fest, dass die Integrationsförderung in erster Linie durch diese Regelstrukturen erfolgt. Die spezifische Integrationsförderung ergänzt sie dort, wo Lücken bestehen.
Für den Hochschulbereich bedeutet dies: Hochschulen sind Teil der Bildungslandschaft und ihrer Regelstrukturen, soweit sie ihre regulären Aufgaben wahrnehmen – etwa bei Zulassung, Studium, Beratung und Studienabschluss. Geflüchtete Menschen sollen grundsätzlich Zugang zu diesen bestehenden Bildungsangeboten erhalten, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Die spezifische Integrationsförderung übernimmt dabei nicht die Aufgaben der Hochschulen. Sie kann vielmehr ergänzend dazu beitragen, dass Geflüchtete die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Tertiärausbildung entwickeln und bestehende Bildungsangebote tatsächlich nutzen können. Genau diese Zusammenarbeit zwischen Integrationsförderung und Bildungs-Regelstrukturen beschreibt KIP 3 für den Hochschulzugang von VA/FL.
Was bedeutet das für Hochschulen?
Hochschulen können im Rahmen ihrer Regelstrukturen einen wichtigen Beitrag zur Bildungs- und Arbeitsmarktintegration leisten. Relevant sind insbesondere:
- Orientierung: Informationen über Studienmöglichkeiten, Zulassung, Anerkennung und Finanzierung verständlich zugänglich machen.
- Potenzial erkennen: Vorhandene Bildungsbiografien, Studienleistungen und Kompetenzen berücksichtigen.
- Zugänge ermöglichen: Geeignete Vorbereitungs-, Brücken- oder Übergangsangebote unterstützen, wo solche bestehen oder entwickelt werden.
- Anerkennung klären: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen transparent über Zuständigkeiten und Verfahren informieren.
- Vernetzung: Mit kantonalen Integrationsfachstellen, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen sowie weiteren Fachstellen zusammenarbeiten.
- Studienerfolg unterstützen: Bei Bedarf passende Beratungs- und Unterstützungsangebote während des Studiums zugänglich machen.
Für Hochschulen wichtig: KIP 3 schafft einen integrationspolitischen Rahmen, in dem der Hochschulzugang für VA/FL mit entsprechendem Potenzial ausdrücklich berücksichtigt und gefördert werden soll.
Die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung unterscheidet sich je nach Kanton und Hochschule. Die spezifische Integrationsförderung kann die bestehenden Bildungsstrukturen ergänzen, soll diese aber nicht ersetzen. KIP 3 legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen Integrationsförderung und den bestehenden Bildungsstrukturen. Dabei haben die Akteure unterschiedliche Aufgaben: Die Integrationsförderung kann Geflüchtete auf den Zugang zur Tertiärbildung vorbereiten und bestehende Angebote ergänzen; die Hochschule gestaltet den Zugang zum Studium und das Studium selbst im Rahmen ihrer regulären Zuständigkeiten.
Weiterführende Informationen:
Besonders relevant für Hochschulen ist das Programmziel «Hochschulzugang für VA/FL» im Förderbereich Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit: KIP 3 – Grundlagenpapier