Stabile Teilnehmendenzahlen sind für den langfristigen Betrieb vieler Hochschulförderangebote von entscheidender Bedeutung. Dazu ist eine ausreichende Zuweisung durch fallführende Stellen zentral. Gleichzeitig stellt die Finanzierung des Studiums für viele geflüchtete Studierende eine zentrale Herausforderung dar und kann den Zugang zu Hochschulbildung massgeblich beeinflussen.
Hier finden Hochschulen und Hochschulförderangebote einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungswege, deren Chancen und Herausforderungen sowie Informationen zur Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und Förderstiftungen. Ergänzend stehen Hilfsmittel und weiterführende Informationen zur Verfügung, die bei der Beratung und Begleitung von Teilnehmenden sowie bei der langfristigen Sicherung erfolgreicher Förderangebote unterstützen.
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Leitfaden zur Studienfinanzierung für Personen mit Fluchthintergrund
Wie können Studien-, Lebensunterhalts- und weitere studienrelevante Kosten für Personen mit Fluchthintergrund finanziert werden? Welche Finanzierungsmöglichkeiten kommen je nach Aufenthaltsstatus und Wohnkanton in Frage und welche Stellen können einbezogen werden? Der Leitfaden zur Studienfinanzierung bietet Hochschulen und Hochschulförderangeboten eine praxisnahe Orientierung zu den wichtigsten Finanzierungswegen. Er zeigt auf, wie Unterstützung durch Stipendien, Sozialhilfe oder weitere Finanzierungspartner im Einzelfall abgeklärt werden kann, und unterstützt Hochschulen dabei, Studierende gezielt zu beraten sowie finanzielle Hürden frühzeitig zu erkennen.
Leitfaden Finanzierung des Studiums für Personen mit Fluchthintergrund
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Kantonale und kommunale Stipendien
Die Möglichkeiten der Studienfinanzierung durch Stipendien unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus und Wohnkanton erheblich. Während Personen mit Ausweis B und F (anerkannte Flüchtlinge) grundsätzlich Anspruch auf kantonale Stipendien haben, gelten für Personen mit Ausweis S oder F (vorläufig aufgenommene Ausländer*innen) kantonal unterschiedliche Regelungen. Personen im Asylverfahren (Ausweis N) haben schweizweit kein Anrecht auf Stipendien.
Neben dem Aufenthaltsstatus beeinflussen auch Faktoren wie Alter oder Vorbildung den Zugang zu Stipendien. Das interkantonale Stipendienkonkordat legt fest, dass die Altersgrenze für den Bezug von Stipendien nicht unter 35 Jahren liegen darf. Für viele geflüchtete Personen, die eine Ausbildung beginnen wollen, stellt diese Alterseinschränkung eine Hürde dar. Während einige Kantone die Altersgrenze von 35 Jahren übernommen haben, haben andere diese erhöht oder ganz aufgehoben.
Auch bei der Anrechnung von Vorbildungen bestehen grosse Unterschiede. Einige Kantone rechnen eine ausländische Erstausbildung, die keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht nicht an. Andere Kantone berücksichtigen sämtliche Studienabschlüsse, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz tatsächlich zu einer Erwerbsarbeit im erlernten Tätigkeitsgebiet führen.
Während es in einigen Kantonen möglich ist, bereits für die Teilnahme an einem Förderangebot Stipendien zu erhalten, ist dies in anderen Kantonen erst ab dem regulären Studium möglich.
Da Stipendien häufig nur einen Teil der Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten decken, reichen sie oft nicht aus, um die Finanzierung eines Studiums vollständig sicherzustellen.
Für Geflüchtete ist die Beantragung von Stipendien komplex und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Oft ist Unterstützung bei der Beschaffung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig.
Ein Factsheet sowie eine kantonale Übersicht zeigen die Unterschiede auf und unterstützen Hochschulen dabei, die Chancen auf ein Stipendium einzuschätzen. Einige Städte und Gemeinden vergeben ebenfalls Stipendien. Sie sind auf dieser Übersicht mit weiterführenden Links und Kriterien aufgeführt.
Für vertiefte Informationen zeigt die Zusammenstellung des VSS Good Practices im Bereich kantonaler Stipendien aus verschiedenen Kantonen auf.
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Unterstützung durch Förderstiftungen
Förderstiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von Geflüchteten – sowohl für die Teilnahme an einem Hochschulförderangebot als auch für ein reguläres Studium. Für Fragen zur Studienfinanzierung, zu möglichen Finanzierungswegen oder zur Zusammenarbeit mit Förderstiftungen steht das Team von Perspektiven – Studium Hochschulen und Hochschulförderangeboten gerne beratend zur Verfügung.
Eine Unterstützung durch Förderstiftungen kann in unterschiedlichen Situationen sinnvoll sein:
- Ergänzung zur Sozialhilfe: Die Sozialhilfe übernimmt die Lebenshaltungskosten, kann jedoch nicht alle studienbezogenen Ausgaben finanzieren. Förderstiftungen können in solchen Fällen beispielsweise Semestergebühren, einen Laptop oder weitere Ausbildungskosten übernehmen.
- Studium ohne Unterstützung der Sozialhilfe: Lehnt die Sozialhilfe eine Finanzierung des Studiums ab und entscheidet sich die Person dennoch für ein Studium, muss sie sich in der Regel von der Sozialhilfe ablösen. Einige wenige Förderstiftungen vergeben Stipendien, die einen sehr bescheidenen Lebensunterhalt ermöglichen. Häufig ist jedoch eine Kombination aus mehreren Stiftungen oder aus Stipendien und einem Teilzeiteinkommen erforderlich.
- Finanzierungslücke trotz Erwerbstätigkeit: Ist eine Person dank einer Teilzeitstelle finanziell unabhängig, reicht das Einkommen aber nicht aus, um alle Studienkosten zu decken, kommt eine Unterstützung durch die Sozialhilfe meist nicht infrage. Förderstiftungen können in dieser Situation helfen, die Finanzierungslücke zu schliessen.
Beziehen Studierende Sozialhilfe, sollte vor einem Gesuch an eine Förderstiftung unbedingt die zuständige Sozialhilfe einbezogen werden. So kann das Subsidiaritätsprinzip eingehalten werden: Förderstiftungen übernehmen in der Regel nur Kosten, die nicht bereits durch die Sozialhilfe oder kantonale Stipendien gedeckt sind. Gleichzeitig lässt sich sicherstellen, dass die Beiträge der Förderstiftung nicht als Einkommen angerechnet und von der Sozialhilfe wieder abgezogen werden.
Für Geflüchtete ist es eine grosse Unterstützung, wenn Hochschulen auf passende Förderstiftungen hinweisen oder mit diesen zusammenarbeiten.
Eine Übersicht über Förderstiftungen, die Einzelfallhilfe leisten, finden Sie hier.