Ein Hochschulstudium kann einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen beruflichen und gesellschaftlichen Integration leisten und steht im Einklang mit den Zielen der Integrationsagenda Schweiz. Hochschulen berücksichtigen bei der Zulassung den Asylstatus nicht. Entscheidend sind die Vorbildung und die Sprachkenntnisse. Nach der erfolgreichen Zulassung beginnt die gezielte Vorbereitung auf das Studium.

  • Argumentarium für den Hochschulzugang

    Die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ist 2019 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, Geflüchtete und vorläufig aufgenommene Personen rascher in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren und ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verringern. Mit den kantonalen Integrationsprogrammen 2024–2027 (KIP 3) wurde die Förderung des Hochschulzugangs erstmals ausdrücklich in die Programmziele aufgenommen. Die spezifische Integrationsförderung der Kantone soll in Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen dazu beitragen, Menschen mit Fluchtbiografie und Hochschulpotenzial gezielt auf den Einstieg in eine Ausbildung auf Tertiärstufe vorzubereiten.

    Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wird zunehmend auf die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gesetzt. Dazu zählen auch Geflüchtete, die mit entsprechender sprachlicher und fachlicher Vorbereitung sowie einem Hochschulabschluss einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten können.

    Menschen mit einem Hochschulabschluss sind deutlich seltener auf Sozialhilfe angewiesen. Gelingt nach dem Studium der Einstieg in den Arbeitsmarkt, steigen die Chancen auf eine langfristige wirtschaftliche Unabhängigkeit erheblich.

    Ohne einen in der Schweiz anerkannten Abschluss ist der Zugang zum Arbeitsmarkt hingegen oft auf Tätigkeiten im Niedriglohnsektor beschränkt. Das daraus resultierende geringe Einkommen kann dazu führen, dass trotz Erwerbstätigkeit über längere Zeit Sozialhilfe bezogen werden muss.

  • Zulassung zum Studium

    Über die Zulassung zu einem Studium entscheidet jede Hochschule in der Schweiz eigenständig.  Es gibt keine zentrale Stelle für die Anerkennung allgemeinbildender Abschlüsse auf Sekundarstufe II (z. B. gymnasiale Maturität). Hochschulen prüfen ausländische Vorbildungsnachweise daher selbst und entscheiden individuell über die Zulassung.

    Der Aufenthaltsstatus spielt für die Zulassung grundsätzlich keine Rolle. Der Zugang zu Hochschulen steht Personen unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung offen.

    Erforderliche Vorbildung

    Für die Aufnahme in ein Bachelorstudium ist in der Regel ein Schulabschluss erforderlich, der als gleichwertig zur schweizerischen gymnasialen Maturität anerkannt wird. Da dies auf Schulabschlüsse aus vielen Herkunftsländern von Geflüchteten nicht zutrifft, verlangen Hochschulen häufig zusätzliche Qualifikationen. Oft ist der Nachweis eines bereits begonnenen oder abgeschlossenen Bachelorstudiums oder einer vergleichbaren Hochschulausbildung erforderlich.

    Sprachanforderungen

    Neben den formalen Bildungsabschlüssen sind ausreichende Sprachkenntnisse eine zentrale Zulassungsvoraussetzung. Je nach Hochschule und Studiengang werden Sprachkenntnisse zwischen den Niveaus B1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verlangt.

    Alternative Zulassungswege

    Wenn die vorhandenen Vorbildungsnachweise für eine direkte Zulassung nicht ausreichen, kann die Ergänzungsprüfung ECUS eine alternative Möglichkeit darstellen. Die Prüfung entspricht inhaltlich der schweizerischen Maturitätsprüfung und eröffnet bei erfolgreichem Abschluss den Zugang zu einem Studium an einer Hochschule. Die ECUS-Prüfung ist anspruchsvoll und teuer (Kosten Gesamtprüfung: CHF 1060). Die Anmeldung erfolgt über eine Hochschule, und die Zulassung gilt grundsätzlich nur für die Hochschule, über die das Verfahren eingeleitet wurde.

    Die schweizerische Maturitätsprüfung ermöglicht den Zugang zu einer Hochschule auch ohne vorherigen Besuch eines Gymnasiums. Die Prüfung kann im Selbststudium oder mit Unterstützung einer privaten Maturitätsvorbereitungsschule vorbereitet werden.  Die Prüfungen werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI organisiert. In jeder der drei Sprachregionen finden jährlich zwei Prüfungssessionen statt. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 570.-.

    Mit einer bestandenen Maturitätsprüfung ist die Zulassung zu allen Schweizer Hochschulen möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Anmeldung ebenfalls eine Maturaarbeit eingereicht werden muss. Wie bei der ECUS-Prüfung braucht es zudem Grundkenntnisse in einer zweiten Landessprache. Beide Prüfungen sind sehr anspruchsvoll und stellen für viele Studieninteressierte eine hohe Hürde dar.

    Daneben bieten einige Hochschulen alternative Zulassungswege für Personen ohne anerkannte Maturität an. Dazu gehören beispielsweise spezielle Aufnahmen mit spezifischen Voraussetzungen wie Mindestalter oder Berufserfahrung oder Aufnahmeprüfungen. Berufsberatung.ch bietet einen Überblick über diese speziellen Aufnahmeverfahren.

    Für qualifizierte Geflüchtete und Migrant*innen kann ebenfalls eine Zulassung «sur dossier» oder das erfolgreiche Absolvieren eines Brückenangebotes einen Einstieg in ein Studium ermöglichen.

    Weitere Informationen

    Für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsabschlüssen empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der gewünschten Hochschule aufzunehmen. Da Zulassungsentscheide individuell getroffen werden, bedeutet eine Ablehnung an einer Hochschule nicht automatisch, dass eine Zulassung an einer anderen Hochschule ausgeschlossen ist.

    Eine Übersicht über die Zulassungsbedingungen nach Herkunftsland stellt swissuniversities zur Verfügung.

  • Vorbereitung auf ein Studium

    Ein erfolgreicher Studienstart erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Während einzelne Schritte von studieninteressierten Geflüchteten und Migrant*innen selbstständig vorbereitet werden können, benötigen andere eine enge Begleitung durch die fallführende Stelle. Fachpersonen sollten insbesondere die zeitliche Planung, die Finanzierung, die sprachliche Vorbereitung sowie die Wohn- und Studiensituation frühzeitig mit den Studieninteressierten klären.

    • Zeitliche Planung: Zu Beginn gilt es, die verschiedenen Fristen und Voraussetzungen aufeinander abzustimmen. Dazu gehören insbesondere:
      • der Erwerb der erforderlichen Sprachnachweise,
      • bei Fachhochschulen gegebenenfalls der Nachweis relevanter Berufserfahrung,
      • die Bewerbungsfristen für Hochschulförderangebote und reguläre Studiengänge und
      • die Bewerbungsfristen für kantonale Stipendien.

    Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen beim Studienbeginn zu vermeiden

     

    • Klärung der Finanzierung: Eine gesicherte Finanzierung trägt wesentlich dazu bei, den Druck während des Studiums zu reduzieren und den Studienerfolg zu fördern. Daher sollte bereits vor Studienbeginn geklärt werden, wie Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten finanziert werden können. Je nach individueller Situation kommen beispielsweise Stipendien, Sozialhilfe, Integrationspauschalen oder Beiträge von Stiftungen infrage. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

     

    • Sprachliche Vorbereitung: Für ein erfolgreiches Studium sind ausreichende Sprachkenntnisse eine zentrale Voraussetzung. Wenn möglich, sollte der Spracherwerb im Rahmen von Hochschulförderprogrammen oder Sprachkursen an Hochschulen erfolgen. Solche Angebote vermitteln nicht nur die für das Studium erforderliche Fachsprache, sondern ermöglichen auch einen frühen Einblick in den Hochschulalltag sowie den Austausch mit anderen Studierenden.

     

    • Anerkennung bereits erworbener Studienleistungen: Wurden im Herkunftsland bereits ein Studium begonnen beziehungsweise abgeschlossen, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Anrechnung von Studienleistungen. Die Anerkennung sollte möglichst frühzeitig und idealerweise noch vor Studienbeginn mit der Hochschule abgeklärt werden.

     

    • Wohn- und Mobilitätssituation: Insbesondere bei Hochschulen ausserhalb des Wohnkantons sollten die Finanzierung der Anfahrtskosten sowie die Zumutbarkeit der täglichen Pendelzeiten frühzeitig geprüft werden. Ein Kantonswechsel ist während des Studiums häufig nicht möglich. Leben Studieninteressierte noch in einer Kollektivunterkunft, fehlen oft geeignete Bedingungen für konzentriertes Lernen. Es empfiehlt sich daher, die Perspektive eines Umzugs in eine Privatunterkunft frühzeitig zu thematisieren und gleichzeitig alternative Lernorte zu suchen, beispielsweise in Bibliotheken, Lernzentren oder andere ruhige Arbeitsräume.

     

    • Soziale Integration an der Hochschule und Nutzung von hochschulinternen Unterstützungsangeboten: Auch wenn eine direkte Zulassung zum Studium vorliegt und kein vorbereitendes Förderangebot besucht wird, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Hochschulförderangeboten für Geflüchtete an der gewählten Hochschule. Diese Stellen informieren über Unterstützungsangebote wie Mentoring, Studienberatung, Lernunterstützung oder Vernetzungsmöglichkeiten. Eine Übersicht entsprechender Angebote finden Sie hier. Besteht an einer Hochschule kein spezifisches Förderangebot für Geflüchtete kann sich die Kontaktaufnahme mit Fachschaften, Studierendenvereinen oder anderen studentischen Organisationen lohnen.

     

    Viele Hochschulen bieten Massnahmen an, die den Einstieg ins Studium erleichtern und den Studienerfolg insbesondere in der Anfangsphase fördern. Dazu gehören beispielsweise Einführungsveranstaltungen, Tutorate, Mentoring, Lernwerkstätten oder Beratungsangebote. Eine Übersicht der Angebote an den einzelnen Hochschulen stellt swissuniversities zur Verfügung (siehe „Massnahmen für Studierende in der Studieneingangsphase“).

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